Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen
Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen
Bei den gemeinwohlorientierten Unternehmen handele es sich um einen sehr relevanten Teil der deutschen Wirtschaft
Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung (20/8372) des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.
Die 70 Maßnahmen, die das BMWK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen umsetzen wolle, bildeten einen "Strauß an Maßnahmen, um den wachsenden Zweig unserer Wirtschaft zu stärken", so Brantner bei einer Sitzung. Dieses Bestreben sehe man auch in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Spanien.
Bei den gemeinwohlorientierten Unternehmen handele es sich um einen sehr relevanten Teil der deutschen Wirtschaft, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin. Die Anzahl der Beschäftigten in dem Bereich sei sogar größer als die Anzahl der Beschäftigten in der Automobilindustrie.
Mit der Nationalen Strategie will die Bundesregierung als "lernender Partner" mit sozial-innovativen Akteuren in Wissenschaft, Wirtschaft, Freier Wohlfahrtspflege und Zivilgesellschaft Soziale Innovationen und gemeinwohlorientiertes Wirtschaften zu ermöglichen, zu beschleunigen und zu verbreiten.
"Soziale Innovationen erhalten bei Unternehmensneugründungen einen beachtlichen und wachsenden Stellenwert und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung unserer sozial-ökologischen Marktwirtschaft und zur Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandortes Deutschland", heißt es in der Unterrichtung. (Deutscher Bundestag; ra)
eingetragen: 22.02.24
Newsletterlauf: 24.04.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.