Versorgungsauftrag der Krankenversicherung?


Grüne wollen Versorgungslücken nach Krankenhausaufenthalt schließen
GKV machte geltend, dass es bislang kein konkretes Zahlenmaterial über tatsächliche Versorgungslücken gebe


(30.03.11) - Ob die Versorgung von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt verbessert werden muss, ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit gegensätzlich beurteilt worden. Während die meisten Sozialverbände eine Versorgungslücke für manche Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erkennen, lehnt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine gesetzliche Leistungsausweitung ab. Diese würde vom originären Versorgungsauftrag der Krankenversicherung abweichen.

Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen" (17/2924).

Zustimmung zu dem Gesetzentwurf äußerten vor allem die Caritas und die Diakonie. Sie betonen, dass ein "Paradigmenwechsel" hin zur ambulanten Versorgung von Kranken seit der Einführung des "Diagnosebezogene Fallgruppensystems" (DRG) im Jahr 2003 stattgefunden habe. Umso mehr sei nach einer geringeren stationären Verweildauer häusliche Pflege empfehlenswert. In der Realität könnten die Kranken gegenüber den Krankenkassen ihren Anspruch nach häuslicher Krankenpflege, wie in § 37 Absatz 1 SGB V geregelt, oft gar nicht oder nur schwer durchsetzen.

Der Sozialverband Deutschlands sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer "konkreten" Versorgungslücke und schlägt für die Zukunft die Einrichtung eines qualifizierten Überleitungs- und Entlassungsmanagement vor. Bestehende ambulante Behandlungseinrichtungen sollen stärker verpflichtet und miteinbezogen werden. Der Medizinische Dienst wies darauf hin, dass das Versorgungsmanagement umso besser klappe, je schwerer der konkrete Fall sei.

Die GKV machte hingegen geltend, dass es bislang kein konkretes Zahlenmaterial über tatsächliche Versorgungslücken gebe. Würde §37 gemäß des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen geändert, kämen auf die Krankenkassen zudem Ausgabenzuwächse zu, "die nicht quantifizierbar" seien.

Der Experte Prof. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik äußerte in einer schriftlichen Stellungnahme Zweifel daran, ob die Änderung des §37 überhaupt geeignet sei, um "die ohne Zweifel bestehende Versorgungslücke" zu schließen und nicht vielmehr die Änderung des §38 zum Thema “Haushaltshilfe" diskutiert werden müsse.

Der AOK-Sachverständige Manfred Adryan wies darauf hin, dass man den Patienten schon vor der Operation im Krankenhaus darüber aufklären müsste, was nach seiner Entlassung "auf ihn zukommt". Viel hänge davon ab, ob der einzelne Patient seine Pflege frühzeitig durch Familie und Nachbarn organisieren könnte. Adryan sagte: "Aber wenn man vorher nicht weiß, was auf einen zukommt, kann man die Dinge nicht regeln". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen