Nachwehen der Plagiats-Affäre von zu Guttenberg


"Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums in der Wissenschaft sind keine Bagatelldelikte sind und nicht ohne Konsequenzen bleiben"
Grüne sorgen sich um die Qualitätssicherung bei Promotionen


(30.03.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "öffentlich und unmissverständlich" klarstellen, dass "Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums in der Wissenschaft keine Bagatelldelikte sind und nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen". In einem entsprechenden Antrag (17/5195) fordern die Abgeordneten unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor Täuschung in der Wissenschaft sowie Empfehlungen für mögliche Konsequenzen und Sanktionen.

Besondere Aufmerksamkeit müsse "dem Schutz vor 'Copy and Paste'-Technik" gewidmet werden, heißt es weiter. Diese habe durch die "Internetrevolution als Arbeitstechnik" um sich gegriffen.

Außerdem soll die Bundesregierung laut Antrag gemeinsam mit den Ländern auf einheitliche Qualitätsstandards hinwirken. Künftig sollten die Promovierenden an allen Universitäten eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, mit der sie bestätigen "die Arbeit selbstständig und lediglich unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel abgefasst zu haben".

Zudem müsse die Bewertung von Doktorarbeiten objektiviert werden, etwa indem die wissenschaftliche Gemeinde als Ganzes stärker in die Verantwortung genommen werde.

Damit das hohe Ansehen von Promotionen an deutschen Hochschulen weiterhin erhalten bleibe, müsse die Bundesregierung ihrer Gesamtverantwortung für das deutsche Wissenschaftssystem gerecht werden, betonen die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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