Digitalisierung von Kulturgütern
Linke fordert 30 Millionen Euro für Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek
Überarbeitet werden müssen nach der Forderung der Fraktion auch die Regelungen im Urheberrechtsgesetz
(29.06.11) - Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für den Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek gemeinsam mit den Bundesländern ein Förderprogramm von mindestens 30 Millionen Euro jährlich einzurichten und dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit dem Programm soll die Einrichtung der technischen Infrastruktur und die Digitalisierung von Kulturgütern finanziert werden.
In ihrem Antrag (17/6096) verlangt die Linksfraktion zudem von der Regierung, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen einen Fahrplan zur Digitalisierung des kulturellen Erbes zu entwickeln. In den kommenden zehn Jahren sollten mindestens fünf Millionen der in den 30.000 Bibliotheken verfügbaren Werke digitalisiert werden. Überarbeitet werden müssen nach der Forderung der Fraktion auch die Regelungen im Urheberrechtsgesetz zum Umgang mit vergriffenen und verwaisten Werken, um für die Bibliotheken, Archive und andere Kultureinrichtungen Rechtssicherheit zu schaffen.
Nach Ansicht der Linksfraktion hinken die öffentlichen Angebote an digitalisierten Kulturgütern denen privater Initiativen deutlich hinterher. So habe der Google-Konzern seit dem Jahr 2006 bereits 15 Millionen Bücher digitalisiert. Die Europäische Digitale Bibliothek "Europeana" als öffentlich finanziertes Angebot biete lediglich zu zehn Millionen Objekten, darunter nur 1,2 Millionen Büchern, Zugang. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).