Linksfraktion will "Fracking" verbieten lassen
Gasförderung: In Deutschland habe ein Wettlauf von Energiekonzernen um neue Erdgasquellen begonnen
Beim "Hydraulic Fracturing" werde eine mit Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen
(28.06.11) - Risiken für Menschen und Umwelt sollen bei der Erdgasförderung in Deutschland völlig ausgeschlossen werden. Daher müsse die Fördermethode des "Hydraulic Fracturing" verboten werden, fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/6097). Um die umweltschädliche Förderung von Erdgas überflüssig zu machen, sei eine verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien ebenso erforderlich wie weitere Maßnahmen zur Einsparung und Effizienzsteigerung bei der Nutzung von Erdgas.
Die Fraktion verlangt, dass die Erkundung und Förderung von Erdgas nur noch zulässig sein soll, "wenn der positive Nachweis erbracht ist, dass schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Menschen ausgeschlossen werden können". Der Trinkwasserschutz müsse Vorrang vor der Erkundung und Förderung von Erdgas haben.
Wie die Fraktion in ihrem Antrag erläutert, habe in Deutschland ein Wettlauf von Energiekonzernen um neue Erdgasquellen begonnen. Dabei gehe es um "unkonventionelles Erdgas", das im Gestein eingeschlossen sei und nur mit Hilfe des aufwändigen Verfahrens des "Hydraulic Fracturing" ("Fracking") gefördert werden könne. Dabei werde eine mit Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen.
Die Flüssigkeit bleibe zum Teil in der Tiefe, ein anderer Teil werde wieder nach oben befördert. Dieses Förderverfahren sei mit hohen Risiken verbunden, schreibt die Fraktion. In den USA, wo diese Gasförderung bereits stark verbreitet sei, sei der Zusammenhang zwischen "Fracking" und Trinkwasserverunreinigungen nachgewiesen worden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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