Linke will Arznei-Versandhandel verbieten


Schutz vor Billigkonkurrenz ausländischer Versandapotheken
Ein Preiskampf führe jedoch weder zu einer besseren Qualität, noch zu einer Stärkung von Apotheken in strukturschwachen Regionen



Deutsche Apotheken müssen nach Ansicht der Fraktion Die Linke vor der Billigkonkurrenz ausländischer Versandapotheken geschützt werden. In einem Antrag (18/10561) fordern die Abgeordneten konkret, in Deutschland den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016. Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.

Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel, heißt es im Antrag der Linken weiter. Ein Preiskampf führe jedoch weder zu einer besseren Qualität, noch zu einer Stärkung von Apotheken in strukturschwachen Regionen.

In Präsenzapotheken könnten im persönlichen Gespräch mit den Patienten Unklarheiten beseitigt oder Unstimmigkeiten bei der ärztlichen Versorgung aufgedeckt werden. Hinzu komme das oft bestehende Vertrauensverhältnis und Kenntnisse über die konkrete Lebenslage der Patienten. Zudem deckten die Apotheken die Notfallversorgung ab.

Versandapotheken könnten diese "Aufgaben von hohem Gemeinwohlbelang" nicht oder nur unzureichend erfüllen. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung den freien Warenverkehr und die Interessen von großen ausländischen Versandapotheken über das gesundheitspolitische Anliegen einer flächendeckenden, qualifizierten Arzneimittelversorgung rund um die Uhr gestellt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 07.02.17


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