Personen ohne medizinische Ausbildung
Risiken bei kosmetischer Laserbehandlung
Bei der Entfernung von Tattoos würden Laser der höchsten Risikoklasse eingesetzt
Bei der Behandlung pigmentierter Hautveränderungen mit Laser- oder IPL-Geräten (Intense Pulse Light) sind medizinische Fachkenntnisse erforderlich, aber aktuell nicht vorgeschrieben. Das geht aus einer Antwort (18/10537) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10304) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Nach geltender Rechtslage könnten auch Personen ohne medizinische Ausbildung Muttermale und Pigmentstörungen behandeln sowie Tattoos entfernen, schreibt die Bundesregierung.
Komplikationen bei der Nutzung von Laser- oder IPL-Geräten durch Laien würden nicht systematisch erfasst. Inwiefern vor der Behandlung durch Laien eine ärztliche Beratung oder Begutachtung stattfinde, sei der Bundesregierung nicht bekannt.
Bei der Entfernung von Tattoos würden Laser der höchsten Risikoklasse eingesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. Bei nicht fachgerechter Anwendung der Geräte bestünden Risiken für Haut und Augen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 07.02.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).