HRE: Schadenersatz gegen ehemaligen Vorstand?


Union und SPD wollen ehemalige HRE-Vorstände in die Pflicht nehmen
Bund könnte als alleiniger Eigentümer der HRE Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder durchdrücken


(03.07.09) - Die deutsche Bundesregierung soll mögliche Schadenersatzansprüche der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) gegen ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens prüfen. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (16/13619).

Außerdem soll die Bundesregierung über ihre Vertreter auf der Hauptversammlung der HRE am 13. und 14. August 2009 für den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung stimmen. Diese Sonderprüfung könne Grundlage für die Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HRE sein.

In der Begründung schreiben die Fraktionen, wenn der Bund Steuermittel von fast 90 Milliarden Euro einsetze, um die HRE zu retten, müsse er auch alles tun, um die Vorstände in die Pflicht zu nehmen. Die Regierung soll nun prüfen, "ob ehemalige Vorstandsmitglieder ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben". Den Sorgfaltspflichten würde es nicht genügen, wenn sich die Vorstandsmitglieder bei ihren Investitionsentscheidungen allein auf die Einstufungen der Rating-Agenturen verlassen hätten.

"Die Manager müssen vielmehr nach eigener Prüfung auf ausreichend informierter Grundlage eine eigene Entscheidung treffen", schreiben CDU/CSU- und SPD-Fraktion. Auch wer für einen kleinen Zinsvorteil ungewöhnlich hohe Risiken eingehe, könne seinen Sorgfaltspflichten nicht genügen. "Fehlen Milliardenbeträge in den Bilanzen einer Bank, muss zudem untersucht werden, weshalb diese nicht bilanziert und damit der Bankenaufsicht nicht zugänglich gemacht worden sind", fordern die Fraktionen.

Zum Verfahren heißt es, der Bund könne als Mehrheitsaktionär und bald alleiniger Eigentümer der HRE den Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschluss verpflichten, Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Diese würden höchstpersönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften. (Deutscher Bundestag: ra)

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