Wer unterstützt und finanziert "JusProg"


Unverantwortlich: Tendenziöse Negativliste für jugendgefährdende Internetseiten des Vereins "JusProg" offenbart schwere Content-Mängel
Content-Filter mangelhaft: Auf der Negativliste von "JusProg" seien auch die Websites der Tageszeitung "taz", das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des AK Vorratsdatenspeicherung, das "Chaos Radio" des Chaos Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss aufgeführt gewesen


(01.07.09) - Nach der Negativliste für jugendgefährdende Internetseiten des Vereins "JusProg" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/13342). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwieweit die Bundesregierung die Aktivitäten des Vereins stützt. Laut Medienberichten stünden auf der Negativliste unter anderem auch der Internetauftritt der Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Vorbemerkungen der Fragesteller: Negativliste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins "JusProg"
"Laut verschiedener Medienberichte erstellt der Verein "JusProg" eine Negativliste von Websites (vgl. "taz" vom 28. Mai 2009). Der Verein verfasse diese Negativliste für eine Filtersoftware, die Eltern auf ihrem Computer installieren könnten, mit dem Ziel jugendgefährdende Inhalte von ihren Kindern fernzuhalten. "JusProg" wolle so den Jugendschutz im Internet vorantreiben. Dieses Filtersystem sei von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für einen Modellversuch zugelassen worden.

Laut heise.de nehme "JusProg" als einziges Filtersystem an einem solchen Modellversuch teil. Unter anderem seien auf der Negativliste von "JusProg" die Websites der Tageszeitung "taz", das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des AK Vorratsdatenspeicherung, das "Chaos Radio" des Chaos Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss aufgeführt gewesen.

Die Homepage des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde erst für NutzerInnen ab 14 Jahren empfohlen. Die Einstufung der Seiten cdu.de und spd.de werde laut Suchmaske des von dem Verein betriebenen Jugendschutzprogramm. de "gegenwärtig geprüft". Weitere willkürliche Alterseinstufungen würden auch bei der Seite bildblog.de vorgenommen, die erst ab 16 Jahren empfohlen werde, während die von ihr kommentierte Seite bild.de als "unbedenklich" eingestuft werde. Bild.de sei "offizieller Unterstützer" von "Jus- Prog" bzw. jugendschutzprogramm.de, das auch von großen Anbietern von Erotikprogrammen gefördert werde."

In eigener Sache:
Auch die Website von Compliance-Magazin.de gilt laut "JusProg" als "jugendgefährdend". Compliance-Magazin.de hatte in der Vergangenheit die Methodik der Vorratsdatenspeicherung und auch die Telekommunikationsüberwachung als rechtlich bedenklich kritisiert.

Website-Screenshot v. JusProg v. 30.06.2009

Praktizierte Einschränkung der Meinungungsfreiheit
Praktizierte Einschränkung der Meinungungsfreiheit Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass unter dem Vorwand des Jugendmedienschutzes keine Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz, Absatz 1) stattfinden?



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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