Bessere Verfügbarkeit medizinischer Daten
Bundesregierung nennt Kosten für Einführung der Gesundheitskarte
Der bürokratische Aufwand werde mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) "insgesamt reduziert
(28.06.11) - Die Bundesregierung hat Zahlen zu den Kosten der bundesweiten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bekannt gegeben. Wie aus ihrer Antwort (17/5838) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5671) hervorgeht, werden Arztpraxen 355 Euro für ein stationäres und 280 Euro für ein mobiles Lesegerät erhalten. Für die Krankenhäuser belaufe sich die Pauschale für ein Kartenterminal pro 25 Betten auf 430 Euro. Hinzu käme eine Installationspauschale von 1.500 Euro pro Krankenhaus zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 129 Euro je Kartenlesegerät. Arztpraxen stünde demnach eine Installationspauschale von 215 Euro zu, heißt es weiter.
Die Gesundheitskarte, die die Krankenversichertenkarte ersetzen soll, solle neben einem verschlüsselten "Stammdatendienst" auch einen Notfalldatensatz aufbewahren. Dieser enthalte der Regierung zufolge Informationen zu bereits gestellten Diagnosen, notfallrelevanten Medikamenten, Allergien oder Unverträglichkeiten sowie "Angaben zum Aufbewahrungsort einer möglichen Organspendeerklärung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht". Um auch diese Daten zu schützen, sei für den Zugriff eine Authentifizierung des Arztes notwendig. Zudem würden die letzten 50 Zugriffe auf der Karte protokolliert.
Der bürokratische Aufwand werde mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) "insgesamt reduziert". Ein verbleibender Aufwand bei der PIN-Eingabe sei "im Hinblick auf den notwendigen Schutz der sensiblen medizinischen Daten" "absolut vertretbar" und werde durch die "schnellere und qualitativ bessere Verfügbarkeit" medizinischer Daten "kompensiert", erklärt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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