Lobby-Vereinigungen der Atomwirtschaft
Bundesregierung: Förderungen von Vereinigungen der Atomlobby mit keinen öffentlichen Mitteln
Linke wittert Pakt mit der Atomindustrie
(22.06.11) - Es würden keine öffentlichen Mittel an Lobby-Vereinigungen der Atomwirtschaft fließen und seien auch in der Vergangenheit nicht geflossen. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5971) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5763).
Vorbemerkung der Fragestellung
"Den öffentlich zugänglichen Tätigkeitsberichten der Kerntechnischen Gesellschaft e. V. (KTG) ist zu entnehmen, dass vom Bund getragene Einrichtungen wie beispielsweise das Forschungszentrum Jülich GmbH, das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (heute Karlsruher Institut für Technologie), das GSH Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, das GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (heute Helmholtz Zentrum München), das Hahn-Meitner-Institut (heute Helmholtz- Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH), das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, wie die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), Fördermitglieder der KTG waren und möglicherweise noch heute sind.
Dies wirft die Frage auf, in welchem Umfang im Laufe der Zeit öffentliche Mittelan Lobby-Vereinigungen wie die KTG und das Deutsche Atomforum e. V. geflossen sind. Neben den bereits genannten kommen von den bundeseigenen Unternehmen in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH,Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) GmbH sowie die Deutsche Bahn AG inkl. Vorläuferunternehmen infrage.."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.