Kein Verbot von Spielgeräten
Aktueller Stand der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung für Automatenspiele beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Übergangsfristen müssen Herstellern und Aufstellern von Spielgeräten aus verfassungsrechtlichen oder technischen Gründen eingeräumt werden
(14.11.14) - Die Bundesregierung plant kein Verbot von Spielgeräten außerhalb von Spielbanken. Dies teilt sie in ihrer Antwort (18/2761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2570) mit.
"Der Vorschlag der Bundesregierung zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung wurde am 20. Juni 2014 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung eingereicht. Mit einer Umsetzung in Deutschland ist daher zum Ende dieses Jahres zu rechnen. Dabei existiert eine Reihe von offenen Fragen, die durch die Bundesregierung beantwortet werden müssen", sagte die Linke.
Ein zentral organisiertes Sperrsystem mit einer spielübergreifenden Spielerkarte, wie es etwa in Norwegen existiere "stellt einen föderal aufgebauten Staat mit unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern für das Glücksspiel vor große Herausforderungen", teilt die Bundesregierung auf Fragen der Fraktion nach dem "Modell Norwegen" mit. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).