18 neue Gesetze im Finanzmarktbereich


Gesetzesvielfalt im Finanzbereich: Finanzmarktgesetze sollten bei der Überwindung der Liquiditätsengpässe und der Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen stabilisierend wirken
Aus dem durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz errichteten Sonderfonds seien bisher 150 Milliarden Euro bewilligt worden


(29.06.09) - In der 16. Legislaturperiode wurden zehn Gesetze zum Finanzmarkt geändert und 18 neue Gesetze erlassen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (16/13349) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13240) mit. Zu den neuen Gesetzen gehören unter anderem das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts, das Investmentänderungsgesetz und das Finanzmarktstabilisierungsgesetz sowie das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz.

Zu den Finanzmarktgesetzen heißt es, sie sollten bei der Überwindung der Liquiditätsengpässe und der Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen stabilisierend wirken. Grundsätzlich seien die angestrebten Ziele erreicht worden; bei einigen Gesetzen könne aufgrund der kurzen Zeit seit ihrer Verabschiedung noch keine abschließende Bewertung erfolgen.

Aus dem durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz errichteten Sonderfonds seien bisher 150 Milliarden Euro bewilligt worden, darunter 19 Milliarden auf die Vergabe von Eigenkapital.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Angesichts der Finanzkrise stellt sich die Frage, ob der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode die richtigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Finanzmarkt in Deutschland angemessen zu regulieren. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten: "Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ist ein international wettbewerbsfähiger 'Finanzplatz Deutschland'. Er ist die Grundlage für effiziente Finanzdienstleistungen für den Verbraucher und eine gute sowie kostengünstige Kapitalversorgung der Wirtschaft. Der deutsche Finanzmarkt besitzt ein großes Potential, das unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte in der kommenden Legislaturperiode weiter ausgebaut werden soll."

Folgende den Finanzmarkt betreffenden Gesetze wurden in der 16. Wahlperiode geändert, aufgehoben oder neu erlassen?

a) Es wurden geändert:
>> Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
>> Investmentgesetz (InvG)
>> Kreditwesengesetz (KWG)
>> Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
>> Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
>> Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
>> Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
>> Verkaufsprospektgesetz (VerkprospG)
>> Börsengesetz (BörsG)
>> Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)

b) Es wurden neu erlassen (inkl. Artikelgesetzen mit den o. g. Gesetzesänderungen):
>> Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)
>> Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
>> Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
>> Investmentänderungsgesetz (InvÄndG)
>> REIT-Gesetz
>> Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
>> Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG; als Teil des MoRaKG)
>> Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
>> Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
>> Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
>> Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
>> Kapitaladäquanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
>> Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
>> Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG)
>> Risikobegrenzungsgesetz
>> Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz
>> Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
>> Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
(Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen