Anwendbarkeit der Messbarkeit von CDR


Die Bewertbarkeit von Corporate Digital Responsibility (CDR) im Bauwesen 5.0 – Teil 2 - Eine Einschätzung
Einfluss der ESG-Kriterien auf die Messung des Erfolgsgrades von CDR



Dr.-Ing. Bianca Weber-Lewerenz

Beitragsteil 1 hat den Begriff des unternehmerischen Ansatzes CDR greifbarer gemacht. Der hier folgende Teil 2 fasst neue Wege einer möglichen Messbarkeit der erfolgreichen Umsetzung auf, im Einklang mit der unternehmerischen Sozialverantwortung, den Nachhaltigkeitszielen und den Erwartungen der Stakeholder und Investoren. Es wird ein praktikabler Rahmen zur Bewertbarkeit erfolgreich gelebter CDR vorgeschlagen. Darin spiegelt sich der wertebasierte Ansatz unternehmerischer Verantwortungsübernahme der Baubranche von menschlichen, sozialen und ökologischen Faktoren in Erfüllung von CSR und unter Berücksichtigung der) wider.

Zur Bewertbarkeit unternehmerischer Nachhaltigkeit im digitalen Zeitalter können insbesondere mit Blick auf die Baubranche die notwendigen Bewertungsstandards definiert werden, mit denen verglichen werden kann und die als erfolgskritische Faktoren klassifiziert werden können. Eine verantwortungsvolle KI-Implementierung in Unternehmen zielt auf Kostenreduzierung, maßgeschneiderte Dienstleistungen, neue Geschäfts- und Servicemodelle, Stärkung der Innovationskultur, effizientere organisatorische Prozesseffizienz, hochproduktive Prozesse, die Erleichterung und Erhöhung der Sicherheit menschlicher Arbeit, automatisierte Prozessen, verbesserte Arbeitsabläufe, die Verbesserung von Entscheidungsfindungsprozessen, das Ermöglichen von Prognosen, Umsatzsteigerungen und die Verbesserung von Personalressourcen.

Die wichtigsten Herausforderungen und Hindernisse sind dabei der Nachweis des Geschäftswerts im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen in neue Technologien, Mangel an qualifiziertem Personal, Verfügbarkeit und Erhalt der erforderlichen Dateneingabe, mangelndes Engagement der Führungskräfte, Auswahl digitaler Modelle und KI-Technologien sowie fehlende gesetzliche Vorschriften zur Gewährleistung der Cyber- und Datensicherheit.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2025, Seite 21 bis 26) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt. In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Resilienz von Unternehmen

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben eine Studie zur finanziellen Resilienz von Unternehmen im DACH-Raum durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass nach einer kurzen Erholungsphase nach der Coronapandemie zentrale Risikoindikatoren auf potenziell gravierende und schwer vorhersehbare Auswirkungen der anhaltenden Dauerkrisen für Unternehmen hinweisen.

  • Anwendbarkeit der Messbarkeit von CDR

    Beitragsteil 1 hat den Begriff des unternehmerischen Ansatzes CDR greifbarer gemacht. Der hier folgende Teil 2 fasst neue Wege einer möglichen Messbarkeit der erfolgreichen Umsetzung auf, im Einklang mit der unternehmerischen Sozialverantwortung, den Nachhaltigkeitszielen und den Erwartungen der Stakeholder und Investoren.

  • Umfassende Bilanzanalyse

    In meiner Serie "Maschine Finance" werden in zwei Artikeln die transformativen Auswirkungen von KI-gesteuerten Large Language Models (LLMs) auf die Finanzanalyse untersucht und ChatGPT Plus und Gemini Advanced vergleichend bewertet. Die Studie nutzt die Aktienkursdaten von Apple Inc. von 1980 bis heute und umfasst eine kurze Literaturübersicht, um eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklung und der Fähigkeiten von KI in der Finanzmodellierung zu schaffen.

  • Implikationen für die Compliance

    Compliance ist keine unverbindliche Aufforderung an die Mitarbeiter, sich an bestehende Vorschriften zu halten, keine Schönwetterveranstaltung, sondern eine Verpflichtung aller Unternehmensangehöriger. Dabei ist die Überzeugung in die Sinnhaftigkeit wirkungsvoller als die Drohung mit Sanktionen bei Fehlverhalten.

  • Relevanz von Compliance-Schulungen

    In einer zunehmend regulierten und globalisierten Wirtschaftswelt gewinnen Compliance-Schulungen immer mehr an Bedeutung. Sie sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern prägen auch die ethischen Grundlagen und Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation. Aber wie gestaltet man eine gelungene Trainingseinheit in der Praxis?

  • Zusammenhangs zwischen CSR und CDR

    Das digitale Zeitalter verändert die unternehmerische Verantwortung im Bauingenieurwesen gleichermaßen rasant. Dabei gibt es unternehmerische Ansätze wie zum Beispiel Corporate Digital Responsibility (CDR) in gegenseitiger Verlinkung mit Corporate Social Responsibility (CSR).

  • Soziale Nachhaltigkeit in der Mitarbeiterführung

    Bislang konzentrieren sich Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements zumeist auf ökonomische oder ökologische Nachhaltigkeitsparameter. Die soziale Nachhaltigkeit jedoch - vor allem im Hinblick auf die eigenen Mitarbeiter - und deren positive Auswirkungen auf das Unternehmen spielen häufig eine eher untergeordnete Rolle.

  • Effektiver bei der Betrugsprävention

    Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Services in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA-Region) und der fortschreitenden Digitalisierung des täglichen Lebens sehen Cyberkriminelle immer mehr Chancen, Verbraucher und Unternehmen auszunehmen.

  • Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen

    Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet - doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten.

  • Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug

    Die derzeitige Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug nimmt weiter Fahrt auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die bestimmte Verbote in Bezug auf umweltbezogene Marketingpraktiken regelt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und durch die Mitgliedsstaaten bis zum 27. September 2026 in nationales Recht zu überführen.

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