Anwendbarkeit der Messbarkeit von CDR


Die Bewertbarkeit von Corporate Digital Responsibility (CDR) im Bauwesen 5.0 – Teil 2 - Eine Einschätzung
Einfluss der ESG-Kriterien auf die Messung des Erfolgsgrades von CDR



Dr.-Ing. Bianca Weber-Lewerenz

Beitragsteil 1 hat den Begriff des unternehmerischen Ansatzes CDR greifbarer gemacht. Der hier folgende Teil 2 fasst neue Wege einer möglichen Messbarkeit der erfolgreichen Umsetzung auf, im Einklang mit der unternehmerischen Sozialverantwortung, den Nachhaltigkeitszielen und den Erwartungen der Stakeholder und Investoren. Es wird ein praktikabler Rahmen zur Bewertbarkeit erfolgreich gelebter CDR vorgeschlagen. Darin spiegelt sich der wertebasierte Ansatz unternehmerischer Verantwortungsübernahme der Baubranche von menschlichen, sozialen und ökologischen Faktoren in Erfüllung von CSR und unter Berücksichtigung der) wider.

Zur Bewertbarkeit unternehmerischer Nachhaltigkeit im digitalen Zeitalter können insbesondere mit Blick auf die Baubranche die notwendigen Bewertungsstandards definiert werden, mit denen verglichen werden kann und die als erfolgskritische Faktoren klassifiziert werden können. Eine verantwortungsvolle KI-Implementierung in Unternehmen zielt auf Kostenreduzierung, maßgeschneiderte Dienstleistungen, neue Geschäfts- und Servicemodelle, Stärkung der Innovationskultur, effizientere organisatorische Prozesseffizienz, hochproduktive Prozesse, die Erleichterung und Erhöhung der Sicherheit menschlicher Arbeit, automatisierte Prozessen, verbesserte Arbeitsabläufe, die Verbesserung von Entscheidungsfindungsprozessen, das Ermöglichen von Prognosen, Umsatzsteigerungen und die Verbesserung von Personalressourcen.

Die wichtigsten Herausforderungen und Hindernisse sind dabei der Nachweis des Geschäftswerts im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen in neue Technologien, Mangel an qualifiziertem Personal, Verfügbarkeit und Erhalt der erforderlichen Dateneingabe, mangelndes Engagement der Führungskräfte, Auswahl digitaler Modelle und KI-Technologien sowie fehlende gesetzliche Vorschriften zur Gewährleistung der Cyber- und Datensicherheit.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2025, Seite 21 bis 26) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt. In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Informationspflichten nicht deckungsgleich

    Das angepasste Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) trat am 1. September 2023 in Kraft. Haupttreiber dafür waren einerseits der technische Fortschritt und die zu große Abweichung vom Datenschutzniveau zur neueren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch wenn beide Erlasse die gleichen Ziele verfolgen, unterscheiden sich die Normen - die DSGVO verfolgt einen umfassenden Ansatz (auch mit Bezug auf das Sanktionsregime), während das DSG zwar auch sektorübergreifend gilt, zusammenfassend aber pragmatischere Regulierungen enthält.

  • Benfordsche Gesetz: Betrug aufdecken

    Wie erhält man ehrliche Antworten auf unangenehme oder sehr persönliche Fragen? Es gibt zahlreiche Themen, die in diesem Zusammenhang relevant sein könnten, wie beispielsweise das immer aktuelle Thema Steuerhinterziehung. Um das Ausmaß und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden zu beurteilen, ist es nicht unbedingt erforderlich, individuelle Angaben zu erhalten. Bereits ein prozentualer Wert innerhalb einer Population wäre äußerst hilfreich.

  • Unternehmensrisiken einordnen

    Die Quantifizierung von Cyberrisiken markiert einen deutlichen Fortschritt im Risikomanagement, da sie Unternehmen erlaubt, Cyberbedrohungen - ähnlich wie finanzielle Risiken - zu bewerten und fundierte strategische Entscheidungen zu treffen. Der Häufigkeit- Schadenhöhe-Ansatz (Frequency-Severity-Ansatz) bietet eine datengetriebene Basis für Risikoabschätzungen, während der Bayessche-Ansatz zusätzliche Flexibilität in dynamischen Bedrohungsszenarien schafft.

  • Wertewandel in Unternehmen

    Beitragsteil 1 hat sich bereits dem wertebasierten Diversitätsansatz unternehmerischer Verantwortungsübernahme von menschlichen, sozialen und ökologischen Faktoren unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) hin zu einer erfolgreich gelebten Compliance-Kultur beschäftigt. Dabei bildet Diversität den Kompass für sozial nachhaltige Compliance zur Erfüllung sowohl der Nachhaltigkeitsziele als auch der Erwartungen der Stakeholder und Investoren.

  • Der Cyberangriff auf die Colonial Pipeline

    Das Risiko-, Fraud- und Compliance-Management eines Unternehmens wird durch die rasanten technologischen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die digitalwirtschaftlichen Geschäftsmodelle verstärkt mit Cyberangriffen konfrontiert sein. Das Lernen aus Fallstudien, das heißt durch Vorfälle, die anderen passiert sind, kann mittels einer risikobasierten Analyse dabei helfen, zu verstehen, wie es der eigenen Organisation ergehen könnte und was die Verantwortlichen präventiv dagegen tun können.

  • Grundlagen der KI in der Compliance

    Die zunehmende Komplexität der Vorschriften und die wachsenden Datenmengen führen zu höheren Compliance-Kosten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass künstliche Intelligenz (KI) zu einem Schlagwort in der Compliance geworden ist. Es ist davon auszugehen, dass Länder bei der Entwicklung eigener Regeln weitere Ebenen hinzufügen werden, wobei die KI-Vorschriften der EU zu den ersten gehören.

  • GPT-4: Stark in komplexen Finanzmodellen

    In meiner Serie "Machine Finance" werden in zwei Artikeln die transformativen Auswirkungen von KI-gesteuerten Large Language Models (LLMs) auf die Finanzanalyse untersucht und ChatGPT Plus und Gemini Advanced vergleichend bewertet. Die Studie nutzt die Aktienkursdaten von Apple Inc. von 1980 bis heute und umfasst eine kurze Literaturübersicht, um eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklung und der Fähigkeiten von KI in der Finanzmodellierung zu schaffen.

  • Schlüsselfaktor Diversität

    Eine erfolgreich gelebte Compliance-Kultur setzt einen wertebasierten Ansatz unternehmerischer Verantwortungsübernahme von menschlichen, sozialen und ökologischen Aspekten unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) voraus. Zur Übernahme unternehmerischer Sozialverantwortung, Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und der Erfüllung der Erwartungen der Stakeholder und Investoren gehört der Schlüsselfaktor Diversität.

  • IT- und Datenschutz-Compliance

    Der Bedarf an Diensten aus der Produktsuite von Microsoft 365 (MS 365) nimmt kontinuierlich zu. Die technische Komplexität wächst einhergehend mit den damit verbundenen (datenschutz-)rechtlichen Herausforderungen. Entscheidungsebenen und IT-Verantwortliche stehen damit vor hohen praktischen Hürden bei der Einführung.

  • Aus der Tabuzone zur Rechtssicherheit

    Demonstrationen für und wider bestimmte Parteien, Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden, Wahlergebnisse, die in der alten Bundesrepublik undenkbar waren. Alle und jene äußern sich zur politischen Entwicklung, Unternehmen sowohl über die offiziellen Kanäle als auch die Mitarbeitenden im beruflichen und privaten Umfeld. Und die Compliance?

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