Sicherheit informationstechnischer Systeme


Die Auswirkungen des IT-Sicherheitsgesetzes auf die Interne Revision
Betreiber sind auf die Einhaltung demnächst zu veröffentlichender Branchenstandards sowie der Erbringung eines regelmäßigen Nachweises über die getroffenen Maßnahmen verpflichtet

Von Michael Goldshteyn, Michael Adelmeyer

(19.01.16) - Die Sicherheit und der Schutz von IT-Systemen gewinnen in der heutigen Unternehmenslandschaft zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Hierdurch soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme herbeigeführt und Kritische Infrastrukturen besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Nach einer Darstellung der Änderungen und ihrer kritischen Würdigung wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Gesetzesnovelle auf die Unternehmen selbst und die Arbeit der Internen Revision entfaltet. Anschließend werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Dieser Beitrag spiegelt die persönliche Auffassung der Autoren wider.

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juli 2015 das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Es soll Mindeststandards für die IT-Sicherheit setzen und hierdurch eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme herbeiführen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind zahlreiche Prüfungs- und Meldepflichten bei Betreibern sog. "Kritischer Infrastrukturen" vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen aus den Branchen Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie dem Finanz- und Versicherungswesen. Sie müssen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu vermeiden. Damit einhergehend sind die Betreiber auf die Einhaltung demnächst zu veröffentlichender Branchenstandards sowie der Erbringung eines regelmäßigen Nachweises über die getroffenen Maßnahmen verpflichtet. Sofern dabei sog. "erhebliche Störungen" der Systeme festgestellt werden, sind sie an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2015, Seite 244 bis 255) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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