Schwerpunktthemen der 6. MaRisk-Novelle


Die 6. Novelle der MaRisk: Überblick und Auswirkungen auf die Interne Revision
Die 6. Novelle der MaRisk konkretisiert u. a. die Anforderungen an die Auslagerungen von Tätigkeiten der Internen Revision



Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller

Mit Veröffentlichung der 6. MaRisk-Novelle hat die BaFin eine für Interne Revisoren in Banken besonders wichtige Regelung erneut angepasst. Die Schwerpunkte lagen dabei auf notleidenden und Problemkrediten, Forbearance, Bewertungsprozessen sowie Auslagerungen. Auch ergaben sich Änderungen bezüglich wesentlicher Risikoarten wie Liquiditätsrisiken. Konkretisiert wurden zudem die Anforderungen an die Auslagerung von Tätigkeiten der Internen Revision.

Bereits für das Jahr 2020 angekündigt wurde am 16. August 2021 mit dem Rundschreiben 10/2021 BA die 6. Novelle der MaRisk veröffentlicht. Die novellierten MaRisk setzen zentrale Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um, insbesondere bezüglich des Umgangs mit notleidenden und gestundeten Risikopositionen, Auslagerungsvereinbarungen und Sicherheitsrisiken im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Konkretisiert wurde der Begriff der bedeutenden Institute. Es handelt sich dabei um solche Institute, die gemäß Art. 6 der SSM-Verordnung [Verordnung (EU) Nr. 1024/2013] als bedeutend eingestuft sind.

Parallel zu den MaRisk wurden auch die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) überarbeitet und zeitgleich veröffentlicht. Zentrale Anpassungen erfolgten in den Gebieten operative Informationssicherheit, IT-Notfallmanagement sowie Kundenbeziehungen mit Zahlungsdienstnutzerinnen und -nutzern.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2022, Seite 60 bis 63) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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