Best Practices für Maßnahmenvereinbarung


Follow-Up: Worauf es bei der Maßnahmenvereinbarung ankommt
Die Wirksamkeit der Revision durch adressatengerecht vereinbarte Maßnahmen erhöhen




Anja Pixa

Täglich treffen wir als Prüfende in unseren Prüfungen Feststellungen und formulieren dazu Maßnahmen. Idealerweise sind unsere Feststellungen und Maßnahmen einvernehmlich vereinbart und abgestimmt. Eingeholt von der Wirklichkeit treffen wir auf langwierige Diskussionen mit dem Fachbereich, mühevoll errungene Kompromisse und nicht erledigte Maßnahmen in unserem Follow-up.

Mit einer Feststellung wird im Optimalfall durch die erfolgreich umgesetzte Maßnahme ein Mehrwert für die Organisation geschaffen, weil die Ursache beseitigt wurde. Um als Revision wirksam zu sein, ist es also umso wichtiger, dass die Maßnahmen auch abgearbeitet werden, sonst tritt dieser Mehrwert nicht ein. Doch die Maßnahmenvereinbarung ist kein hoffnungsloses Unterfangen. Schauen wir gemeinsam durch die Brille der Geprüften.

Rund um das Follow-up gibt es eine Vielzahl von Erfahrungen: Das fängt bei der Formulierung der Feststellung und der Ursachensuche an, geht bei der einvernehmlichen Vereinbarung von treffenden Maßnahmen weiter und zieht sich durch bis zur Nachverfolgung der Maßnahmen. Oft klagen wir darüber, dass Feststellungen nicht erledigt werden oder im Nachhinein Missverständnisse über Inhalt, Frist und insbesondere Maßnahmen bestehen. Die Suche nach Gründen gestaltet sich schwierig. Ernüchtert stellt man fest: "Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet." Oder man muss konstatieren: "Die verstehen uns einfach nicht." Wenn man sich jedoch vor Augen führt, dass jeder Mensch bevorzugte Denkmuster hat, kann man diese Muster bewusst ansprechen und Missverständnissen frühestmöglich begegnen und wirksam gegenlenken.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2022, Seite 77 bis 81) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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