Schäden werden gravierender
Vertraue niemandem! Cybersecurity im Zeitalter der Digitalisierung
Angesichts der steigenden Zahl von Cyberattacken stellt sich mittlerweile nicht mehr die Frage, ob ein Unternehmen angegriffen wird, sondern wann
Nico Werner
Ob Geschäftsführer oder Werkstudent, ob im Controlling oder in der Produktion: Unabhängig von der hierarchischen Stellung oder der Abteilung nutzen Cyberkriminelle jede Angriffsfläche, die sich ihnen bietet. Das Thema IT-Sicherheit geht deswegen alle im Unternehmen etwas an. Denn um die Gefahren zu erkennen und abzuwehren, muss man sich ihrer erstmal bewusst sein. Schließen lassen sich Sicherheitslücken am besten durch ein ganzheitliches Konzept, das neben Technologie und Prozessen auch den Menschen berücksichtigt.
"Das einzig sichere System müsste ausgeschaltet, in einem versiegelten und von Stahlbeton ummantelten Raum und von bewaffneten Schutztruppen umstellt sein." Das Zitat des US-amerikanischen Sicherheitsexperten Gene Spafford brachte es bereits im Jahr 1989 auf den Punkt – 100-prozentige Sicherheit gibt es in der IT nicht. Daran hat sich bis heute nichts geändert, im Gegenteil: Der Trend zu Industrie 4.0 bietet Cyberkriminellen immer neue Möglichkeiten.
Denn um von den Vorteilen der Digitalisierung zu profitieren, müssen vernetzte Systeme miteinander sprechen. Genau darin liegt das Problem: Je mehr die Informationstechnologie (IT) und die Operational Technology (OT) zusammenwachsen, desto mehr Schlupflöcher entstehen, durch die schädliche Daten in Unternehmen eindringen oder Informationen unerwünscht nach außen abfließen. Doch wie gelingt das eigentlich?
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2021, Seite 274 bis 276) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.