Reputationsschäden und Geldstrafen


Lässt sich Wirtschaftskriminalität im Unternehmen erkennen und bekämpfen?
Die Bedeutung von FISG und HinSchG für das Fraud-Risk-Assessment



Linda Heintz, Bernd Reimer

Der Zusammenbruch von Wirecard als Folge von kriminellen Machenschaften hat nicht nur Unternehmensvertreter aufgeschreckt, sondern auch den Gesetzgeber tätig werden lassen. In Unternehmen wird als Folge des Skandals kritisch hinterfragt, ob das eigene Unternehmen von einem derartigen Fall betroffen sein könnte. Außerdem wird sich vermehrt damit beschäftigt, wie Wirtschaftskriminalität, häufig auch Fraud genannt, im Unternehmen erkannt und bekämpft werden kann. Wie in der Vergangenheit, reagierte der Gesetzgeber auf den spektakulären Unternehmenszusammenbruch unter anderem mit einem neuen Gesetz.

Aktuelle Skandale, wie zum Beispiel der Wirecard-Fall sowie das Zusammenspiel aus den steigenden Anforderungen beziehungsweise Strafen bei Verstößen aus aktuellen Gesetzesinitiativen, machen es unseres Erachtens für Unternehmen zukünftig unerlässlich, sich mit ihrem Anti-Fraud-Management-System detailliert auseinanderzusetzen. Das aktive Identifizieren von Fraud-Risiken ist unter anderem ein wichtiger Schritt, nicht nur Reputationsschäden und unternehmensgefährdende Geldstrafen, sondern auch drohende Freiheitsstrafen für Leitungs- und Aufsichtsorgane zu vermeiden.

Mit dem am 28. Mai 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) möchte der Gesetzgeber neue Verpflichtungen für Unternehmen und Aufsichtsorgane gesetzlich verankern. Ziel des Gesetzgebers ist es, mittels regulatorischer Vorgaben verloren geglaubtes Vertrauen zurückzugewinnen. Kann dies gelingen? Vonseiten des Gesetzgebers ist dies ein altbekanntes Reaktionsmuster. So reagierte der deutsche Gesetzgeber erstmalig im Jahr 1899. Er führte die genossenschaftliche Pflichtprüfung aufgrund von vermehrten Schieflagen bei Genossenschaften ein. Ein Beispiel aus der jüngeren deutschen Vergangenheit ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2021, Seite 266 bis 273) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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  • Herausforderungen des Auditmanagements

    Kombiniert man technisches Know-how und umfassende Revisionsexpertise, entsteht eine Auditmanagementsoftware aus der Praxis für die Praxis, die maximal flexibel und nahtlos in die Microsoft-Systemlandschaft integrierbar ist. So haben Bertelsmann, RTL Group, Swisscom und das DFKI gemeinsam mit der novaCapta eine Cloud-basierte Lösung entwickelt, die die Interne Revision auf ein neues Level bringt.

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    In vielen Untersuchungen zu den Risiken, denen sich Organisationen gegenübersehen, so zum Beispiel auch in Risk in Focus 2024 werden politische und makroökonomische Risiken sehr hoch eingeschätzt. Sie finden sich in einer Reihe mit Cybersicherheit, Personalrisiken, Digitalisierung und dem Klimawandel.

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  • Funktionstrennung, Vieraugenprinzip & Transparenz

    Aufgrund möglicher krimineller Energie von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und/oder Externen oder fehlender Kontrollen besteht ein hohes Risiko, dass bei der Anlage und Änderung von Bankverbindungen der Lieferanten manipuliert wird und Überweisungen auf Bankkonten nicht berechtigter Empfänger getätigt werden.

  • Aufdeckung von Fraud im Vertrieb

    Die Hauptaufgabe des industriellen Vertriebs ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, um den für den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens notwendigen Umsatz zu erzielen. Grundlage dafür ist in der Regel die Gewinnung von Aufträgen bei Einkaufsbereichen beziehungsweise sonstigen für den Einkauf autorisierten Personen oder Fachbereichen der Kundenseite.

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