Reputationsschäden und Geldstrafen


Lässt sich Wirtschaftskriminalität im Unternehmen erkennen und bekämpfen?
Die Bedeutung von FISG und HinSchG für das Fraud-Risk-Assessment



Linda Heintz, Bernd Reimer

Der Zusammenbruch von Wirecard als Folge von kriminellen Machenschaften hat nicht nur Unternehmensvertreter aufgeschreckt, sondern auch den Gesetzgeber tätig werden lassen. In Unternehmen wird als Folge des Skandals kritisch hinterfragt, ob das eigene Unternehmen von einem derartigen Fall betroffen sein könnte. Außerdem wird sich vermehrt damit beschäftigt, wie Wirtschaftskriminalität, häufig auch Fraud genannt, im Unternehmen erkannt und bekämpft werden kann. Wie in der Vergangenheit, reagierte der Gesetzgeber auf den spektakulären Unternehmenszusammenbruch unter anderem mit einem neuen Gesetz.

Aktuelle Skandale, wie zum Beispiel der Wirecard-Fall sowie das Zusammenspiel aus den steigenden Anforderungen beziehungsweise Strafen bei Verstößen aus aktuellen Gesetzesinitiativen, machen es unseres Erachtens für Unternehmen zukünftig unerlässlich, sich mit ihrem Anti-Fraud-Management-System detailliert auseinanderzusetzen. Das aktive Identifizieren von Fraud-Risiken ist unter anderem ein wichtiger Schritt, nicht nur Reputationsschäden und unternehmensgefährdende Geldstrafen, sondern auch drohende Freiheitsstrafen für Leitungs- und Aufsichtsorgane zu vermeiden.

Mit dem am 28. Mai 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) möchte der Gesetzgeber neue Verpflichtungen für Unternehmen und Aufsichtsorgane gesetzlich verankern. Ziel des Gesetzgebers ist es, mittels regulatorischer Vorgaben verloren geglaubtes Vertrauen zurückzugewinnen. Kann dies gelingen? Vonseiten des Gesetzgebers ist dies ein altbekanntes Reaktionsmuster. So reagierte der deutsche Gesetzgeber erstmalig im Jahr 1899. Er führte die genossenschaftliche Pflichtprüfung aufgrund von vermehrten Schieflagen bei Genossenschaften ein. Ein Beispiel aus der jüngeren deutschen Vergangenheit ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2021, Seite 266 bis 273) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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