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Der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen


Mit dem neuen Modul "Betriebsprüfer" von Sage sind Handwerksbetriebe gut für den anstehenden Besuch des Kontrolleurs gerüstet

Seit 1995 gelten die "Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) und seit 2002 die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU)


(06.02.09) - Laut aktuellen Angaben des Bundesministeriums der Finanzen konnte der Fiskus im Jahr 2007 durch Betriebsprüfungen 16,6 Milliarden Euro zusätzliche Steuern einnehmen. Immerhin sind momentan in Deutschland über 8,3 Millionen Unternehmen in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst, fast drei Prozent davon werden jährlich kontrolliert.

Der Großteil der Einnahmen kommt zwar zu etwa 80 Prozent aus den Kassen der Konzerne, doch auch immer mehr Klein- und Kleinstunternehmen, darunter viele Handwerksbetriebe, geraten zunehmend ins Visier der Steuerbehörden. Im Durchschnitt mussten sie im letzten Jahr etwa 11.500 Euro zusätzlich zahlen.

Für die Handwerkersoftware "HWP 2009" und die im Dezember neu vorgestellte "Primus 2009"-Version von Sage ist deshalb nun das Zusatzmodul "Betriebsprüfer" verfügbar, das die Datenbestände der Betriebe bereits im Vorfeld auf Mängel überprüft. Relevant sind hier beispielsweise Daten zur Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer, die zum Kriterienkatalog der Steuerprüfer gehören, den kleine Betriebe oftmals nicht genau kennen.

Mit dem neuen Modul "Betriebsprüfer" von Sage sind Handwerksbetriebe gut für den anstehenden Besuch des Kontrolleurs gerüstet. Mit 25 Jahren Erfahrung, 250.000 Kunden und mehr als 1.000 Fachhändlern gehört Sage zu den Marktführern für betriebswirtschaftliche Software und Services im deutschen Mittelstand.

Eigene, regelmäßige Überprüfung der Daten erspart Ärger mit dem Finanzamt
Vor allem Eingabefehler oder doppelt erfasste Belege werden häufig von den Steuerprüfern aufgedeckt. Gerade hier können sich Handwerksbetriebe durch die eigene, regelmäßige Überprüfung ihrer Daten und deren Abgleichung mit Richtwerten viel Ärger ersparen. Ein weiteres Kriterium des Finanzamtes ist die revisionssichere elektronische Datenaufbewahrung.

Seit 1995 gelten die "Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) und seit 2002 die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU). Das heißt unter anderem, dass die Daten während der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht jederzeit verfügbar sein und unverzüglich lesbar gemacht werden müssen. Auch müssen alle Geschäftsvorfälle, von der Entstehung bis zur Abwicklung, in einer ordnungsgemäßen Buchführung verfolgbar sein.

Das Modul "Betriebsprüfer" verfügt standardmäßig über eine komfortable Export-Schnittstelle zum IDEA-Programm der Betriebsprüfer. Somit haben Unternehmen noch einen besonderen Vorteil: Die Software kontrolliert die Datenbestände schon im Vorfeld auf die häufigsten Mängel und Ungereimtheiten und stellt sie in einem ausführlichen Protokoll dar. Ausgangsrechnungen werden beispielsweise auf plausibler Skontowährung, fehlende Rechnungsnummern oder negative Rechnungen untersucht.

Bei Eingangsrechnungen sucht das Modul z.B. nach doppelt erfassten Rechnungen oder chronologischen Fehlern. So können Betriebe noch rechtzeitig reagieren und sich optimal auf alle Fragen des Betriebsprüfers vorbereiten. (Sage: ra)


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