Unvereinbar mit EU-Recht


Vorratsdatenspeicherung - vorerst nicht bei SpaceNet
Die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ab dem 1. Juli Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern, erklärte das Gericht für unzulässig



Die Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit EU-Recht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 22.06.2017 entschieden (Az. 13 B 238/17). Die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ab dem 1. Juli Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern, erklärte das Gericht für unzulässig. Das ist ein wichtiges Signal für die Internetbranche, auch wenn dies erstmal nur für die SpaceNet AG gilt, die diesen Beschluss durch einen Eilantrag herbeigeführt hat. SpaceNet ist laut eigenen Angaben damit nicht verpflichtet, ab 1. Juli die Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern, zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens beim Verwaltungsgericht Köln.

Die SpaceNet AG hatte, unterstützt von eco, dem Verband der Internetwirtschaft, bereits im April 2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Die durch einen Eilantrag der SpaceNet herbeigeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, ändert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Januar 2017 ab - ein wertvoller Sieg im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung.

"Das Gericht hat einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte erkannt und damit seinen Beschluss begründet. Das bestärkt uns in unserem weiteren Vorgehen in der Hauptsache, denn ich bin überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Gesetze in Deutschland und in ganz Europa verstößt", sagt Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG. Er vertritt die Position, dass man mit Verbindungsdaten keinen Terror bekämpfen kann. Er führt ferner aus: "Für mich ist die Vorratsdatenspeicherung ein bürokratischer Schildbürgerstreich, der dem Ziel der Bekämpfung von schwerer Kriminalität nicht einen Schritt näher kommt." (SpaceNet: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 31.07.17

SpaceNet: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen