Online-Handel gerade im Lockdown unverzichtbar


Bitkom zum Vorschlag einer Sonderabgabe im Online-Handel
Dem Online-Handel ausgerechnet jetzt eine Sonderabgabe aufzuerlegen, ist nicht nur unangemessen, sondern kontraproduktiv



Die Unionsfraktion im Bundestag will den Online-Handel mit einer Sonderabgabe belasten. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Der Vorschlag einer Sonderabgabe für den Online-Handel bestraft Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen und scheint seltsam aus der Zeit gefallen. Der Online-Handel ist gerade im Lockdown unverzichtbar, um Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.

Er nimmt auch darüber hinaus schon seit Jahren eine zentrale Versorgungsfunktion in Deutschland ein. 83 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren kaufen online ein, das sind 57 Millionen Menschen. Er ist insbesondere für diejenigen unverzichtbar geworden, die auf dem Land leben oder mobil eingeschränkt sind. Zugleich zeichnet sich der Online-Handel durch eine große Verbraucherfreundlichkeit aus: Rückgabebedingungen und -fristen sind meist sehr großzügig, die Online-Bewertungen anderer Kunden schaffen eine große Transparenz.

Dem Online-Handel ausgerechnet jetzt eine Sonderabgabe aufzuerlegen, ist nicht nur unangemessen, sondern kontraproduktiv. Viele Ladengeschäfte - auch solche in Innenstädten - haben sich in den vergangenen Monaten ein zweites Standbein im Online-Handel aufgebaut, sei es über den Verkauf im eigenen Webshop oder über große Plattformen wie Amazon, Zalando und Co. Zugleich bieten viele Online-Shops mit Click&Collect eine Vor-Ort-Abholung an. Hybride Modelle aus Online- und Offline-Handel breiten sich weiter aus.

Einerseits werden Händler aufgefordert, stärker in digitale Geschäftsmodelle zu investieren und erhalten dafür Fördermittel. Andererseits sollen sie künftig mit einer Sonderabgabe für ihre Digitalisierung bestraft werden. Völlig unklar ist, wie mit Händlern mit Sitz außerhalb Deutschlands verfahren werden soll und wie eine solche Regelung EU-rechtskonform umgesetzt werden kann." (Bitkom: ra)

eingetragen: 14.01.21
Newsletterlauf: 18.02.21

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