Corporate Governance-Diskussion in Deutschland


Aufsichtsratsverbände AdAR und FEA bündeln ihre Kräfte: Damit entsteht Deutschlands größte Interessenvertretung für Aufsichtsratsmitglieder und Corporate Governance-Experten
Ziel: Nationale und internationale Corporate Governance-Regeln und -Standards für eine bestmögliche Aufsichtsratsarbeit weiterentwickeln

(10.10.14) - Die Financial Experts Association (FEA), Bremen, und der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR), Köln, bündeln ihre Aktivitäten zur Unterstützung und Interessenvertretung von Aufsichtsratsmitgliedern und Corporate Governance-Experten in Deutschland. Mit der Kooperation der Verbände, die zum Beispiel die unabhängige Aus- und Weiterbildung von Mandatsträgern in einem erfahrenen Netzwerk sowie die abgestimmte Weiterentwicklung von Corporate Governance-Standards umfasst, entsteht ein starker Verbund als Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und vor allem Aufsichtsratsmitglieder.

"Aufsichtsräte übernehmen für den Erfolg von Unternehmen weiter zunehmend eine sehr bedeutende Rolle, die es bestmöglich auszufüllen gilt. Daher möchten wir gemeinsam mit FEA die Corporate Governance-Diskussion in Deutschland und Europa aktiv mitgestalten", so Marc Tüngler, Mitglied des geschäftsführenden AdAR-Vorstands und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

"Aktionäre und Gesetzgeber stellen immer höhere Anforderungen an Aufsichtsräte. Durch das zukünftig gemeinsame Agieren sowie das Angebot von Fachveranstaltungen unterstützen wir unsere Mitglieder und alle Mandatsträger, um sich für ihre Aufsichtsratstätigkeit fit zu halten oder zu machen", ergänzt Klaus Grimberg, Präsident der FEA.

Durch die Kooperation, die über 800 Mitglieder vertritt, entsteht Deutschlands größte Interessenvertretung für Aufsichtsräte. (FEA: ra)

FEA: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen