Stärkung der Transparenz beim Datenumgang


Internet- und Werbewirtschaft gründen neue Selbstkontrolleinrichtung
Ziel ist die Selbstverpflichtung der Branche auf einen Verhaltenskodex und die Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit für den Verbraucher

(22.06.11) - Internet- und Werbewirtschaft haben unter dem Dach des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) e.V. die Gründung einer neuen Selbstkontrolleinrichtung beschlossen. Der neue Rat für Datenschutz in der Online-Werbung verfolgt das Ziel der Selbstverpflichtung der Branche auf einen Verhaltenskodex und die Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit für den Verbraucher. Weiteres Ziel ist es, Verbraucher, Unternehmen und Öffentlichkeit über nutzungsbasierte Onlinewerbung aufzuklären. Zudem wird die Selbstkontrolleinrichtung eine direkte Anlaufstelle bei Fragen zu den Themen Datenschutz, Datensicherheit und Transparenz sowie Datenkontrolle durch den Verbraucher sein.

Mit diesem Schritt setzen Internet- und Werbewirtschaft zeitnah ihre gemeinsamen Ziele der "Hamburger Erklärung" vom 24. Mai 2011 um. Inhaltlich wird zunächst die Implementierung des europaweit gültigen Rahmenwerks zur Selbstregulierung von nutzungsbasierter Online-Werbung ("Online Behavioural Advertising" ("OBA")) des Interactive Advertising Bureau Europe (IAB EU) sowie die marktspezifische Anpassung an nationale Gegebenheiten vorangetrieben.

Verhaltenskodex und Beschwerde-Verfahrensordnung
Experten der Branchenverbände finalisieren derzeit einen entsprechenden Verhaltenskodex. Parallel hierzu werden die dazugehörigen technischen Einrichtungen implementiert. Hiermit sollen die Transparenz beim Datenumgang im Internet spürbar gestärkt, Verbrauchern effektive und leicht zu handhabbarende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und effiziente Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente geschaffen werden.

Kernbestandteile der Selbstregulierung zur nutzungsbasierten Online-Werbung:
>> Herstellung von Transparenz über Datenerhebung und -verwendung zur Information und Aufklärung der Verbraucher
>> Einrichtung einer Kontrollmöglichkeit für die Verbraucher;
>> Richtlinien zur Datensicherheit und Speicherung von erhobenen und verwendeten Daten;
>> Richtlinien für die Erstellung von Segmenten zur Aussteuerung von Werbung in sensiblen Datenbereichen
>> Präventive Überprüfung und Siegelvergabe für Richtlinien-konformes Verhalten von Unternehmen.

Direkte Anlaufstellen für Verbraucher
Für die Verbraucher wird die weiterentwickelte Website meine-cookies.org ein elementarer Bestandteil sein, um direkte Kontrolle über OBA zu erlauben. Die OBA-Einstellungen sollen Verbraucher anhand eines komfortablen Präferenzmanagements tätigen können. Zugleich wird eine direkte Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden eingerichtet. (BVDW: ra)

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen