Datenschutz-Know-how weiter verbessern


BvD: Datenschutz kann man nicht geben oder nehmen
BvD und Aufsichtsbehörden warnen vor Verwässerung der DSGVO in Deutschland



Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an Bund und Länder, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland nicht durch Einschränkungen beim Datenschutz weiter aufzuweichen. "Ein Bürgerrecht kann man nicht einfach geben oder nehmen", sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing zum Auftakt der BvD-Herbstkonferenz, die der BvD gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden von Bayern und Baden-Württemberg auflegt. "Datenschutz ist ein essentielles Recht aller Menschen in Europa."

Spaeing reagierte damit auf Äußerungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wonach die jüngst von Bundestag und Bundesrat beschlossene Lockerung der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte weiter aufgeweicht werden soll. Ursprünglich lag die Schwelle bei zehn Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, erst kürzlich wurde sie auf 20 Mitarbeiter angehoben.

Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, unterstrich zur Eröffnung der Herbstkonferenz, die DSGVO sei international mittlerweile ein viel beachtetes Regelwerk, das sich auch in den USA zum Vorbild für Datenschutz entwickelt habe. Verwunderlich sei deshalb, dass es in Deutschland Tendenzen gebe, den Datenschutz wieder "einzufangen". Das werde aber am Ende nicht nur den Bürgern, sondern auch den Unternehmen auf die Füße fallen, zeigte sich Brink überzeugt.

Dabei dürfe die Rolle der Aufsichtsbehörden nicht nur auf die Frage von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen reduziert werden, mahnte der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig. Vielmehr müsse das Datenschutz-Know-how in Betrieben und Behörden weiter verbessert werden. Dafür seien Datenschutzbeauftragte extrem hilfreich. (BvD: ra)

eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 14.01.20

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen