BvD: Datenschutz kann man nicht geben oder nehmen BvD und Aufsichtsbehörden warnen vor Verwässerung der DSGVO in Deutschland
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an Bund und Länder, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland nicht durch Einschränkungen beim Datenschutz weiter aufzuweichen. "Ein Bürgerrecht kann man nicht einfach geben oder nehmen", sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing zum Auftakt der BvD-Herbstkonferenz, die der BvD gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden von Bayern und Baden-Württemberg auflegt. "Datenschutz ist ein essentielles Recht aller Menschen in Europa."
Spaeing reagierte damit auf Äußerungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wonach die jüngst von Bundestag und Bundesrat beschlossene Lockerung der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte weiter aufgeweicht werden soll. Ursprünglich lag die Schwelle bei zehn Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, erst kürzlich wurde sie auf 20 Mitarbeiter angehoben.
Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, unterstrich zur Eröffnung der Herbstkonferenz, die DSGVO sei international mittlerweile ein viel beachtetes Regelwerk, das sich auch in den USA zum Vorbild für Datenschutz entwickelt habe. Verwunderlich sei deshalb, dass es in Deutschland Tendenzen gebe, den Datenschutz wieder "einzufangen". Das werde aber am Ende nicht nur den Bürgern, sondern auch den Unternehmen auf die Füße fallen, zeigte sich Brink überzeugt.
Dabei dürfe die Rolle der Aufsichtsbehörden nicht nur auf die Frage von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen reduziert werden, mahnte der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig. Vielmehr müsse das Datenschutz-Know-how in Betrieben und Behörden weiter verbessert werden. Dafür seien Datenschutzbeauftragte extrem hilfreich. (BvD: ra)
eingetragen: 15.11.19 Newsletterlauf: 14.01.20
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