Drei-Punkte-Plan zum Bürokratiekosten-Stopp


Studie: Deutschland belastet Unternehmen mit 651 Pflichten - Erfüllung von Arbeitgeberpflichten kostet ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Arbeitnehmern 17.940 Euro pro Jahr
Informationspflichten und Erfüllungspflichten belasten die deutschen Unternehmen mit erheblichen Kosten, die der Staat auf die Wirtschaft ohne Erstattung abwälzt


(05.05.11) - Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, 651 Aufgaben und Tätigkeiten ohne Kostenerstattung für den Staat zu übernehmen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Studie listet erstmalig alle so genannten Inpflichtnahmen des Bundes auf und rät dem Gesetzgeber, auf weitere Pflichten zu verzichten oder für diese zukünftig den Unternehmen die Kosten zu erstatten.

Informations- und Erfüllungspflichten belasten die deutschen Unternehmen mit erheblichen Kosten, die der Staat auf die Wirtschaft ohne Erstattung abwälzt. In der Studie wird präzise vorgerechnet: Die Erfüllung von zehn besonders aufwendigen Arbeitgeberpflichten kostet ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Arbeitnehmern 17.940 Euro pro Jahr. Auf alle kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland hochgerechnet ergeben sich damit pro Jahr Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro für den Mittelstand. Nicht berücksichtigt sind hier die Kosten aller weiteren Inpflichtnahmen sowie deren Belastung für Großunternehmen.

"Aus unserer Fallstudie können wir für die Gesamtwirtschaft ableiten, dass die Belastung der deutschen Unternehmen durch Inpflichtnahmen weit im zweistelligen Milliarden Euro-Bereich liegt. Das ist eine spürbarer Kostenblock, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen extrem ausbremst", so der Studienleiter Prof. Dr. Volker Wittberg, Leiter des NZBA an der Fachhochschule des Mittelstands.

Zu den in der Studie erfassten Inpflichtnahmen gehört zum Beispiel die Verpflichtung des Arbeitsgebers, eine Vielzahl an Bescheinigungen für die Bundesanstalt für Arbeit, die Sozialämter und andere Behörden auszustellen. Unternehmen sind zudem gesetzlich verpflichtet, Lohnsteuer an den Staat und Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Alle 651 Pflichten verursachen in den Unternehmen erheblichen administrativen Aufwand und Kosten.

"Zu oft spannt der Staat die Unternehmen für seine eigenen Aufgaben ein und lässt sie auf den Kosten sitzen. Damit muss Schluss sein", so Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. Das NZBA schlägt dazu einen Drei-Punkte-Plan zum Bürokratiekosten-Stopp vor: Zum ersten sollte der Gesetzgeber dazu verpflichtet werden, alle neuen Indienstnahmen von Unternehmen in der Gesetzbegründung explizit auszuweisen und deren Kosten zu benennen. Zweitens sollte der Nationale Normenkontrollrat das Recht erhalten, unterlassene Benennungen zu beanstanden und die Kostenangaben zu überprüfen. Drittens sollte es zukünftig für neue Pflichten eine Kostenerstattung durch den Staat geben. "So können wir erreichen, dass der Gesetzgeber den Unternehmen nur dann weitere Bürokratie auferlegt, wenn es unbedingt nötig und die Kostenbelastung verhältnismäßig ist", so Wittberg. (INSM: ra)

INSM: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • Lösungsansätze gegen den GenAI-Gender Gap

    Frauen drohen bei Künstlicher Intelligenz (KI), die bis 2030 allein in Deutschland 3 Millionen Jobs verändern könnte, ins Hintertreffen zu geraten. So zeigen aktuelle Zahlen von Coursera, dass lediglich 27 Prozent der Lernenden in Generative-AI (GenAI)-Kursen in Deutschland (102.000 Einschreibungen) weiblich sind. Dies liegt noch unter dem weltweiten Durchschnitt von 32 Prozent und reicht im Ländervergleich gerade für einen Platz in den Top-Ten (Platz 9). Und das, obwohl sich allein auf Coursera im vergangenen Jahr weltweit alle 10 Sekunden jemand in einen GenAI-Kurs einschrieb.

  • Rote Linien für die zukünftige Nutzung von KI

    Laut einer aktuellen Studie von NTT Data droht eine Verantwortungslücke die durch KI möglich gewordenen Fortschritte zu untergraben. Mehr als 80 Prozent der Führungskräfte räumen ein, dass Führungsfähigkeiten, Governance und die Bereitschaft der Mitarbeitenden nicht mit den Fortschritten der KI mithalten können. Das gefährdet Investitionen, Sicherheit und das Vertrauen der Öffentlichkeit.

  • Europas Sanktionslandschaft

    Die Durchsetzung der europaweiten Datenschutz-Gesetzgebung hat einen neuen Höchststand erreicht: Erstmals überschreiten die öffentlich bekannten Bußgelder in Europa die Marke von fünf Milliarden Euro. Seit Inkrafttreten der General Data Protection Regulation (GDPR) im Mai 2018 wurden bis März 2025 insgesamt rund 5,65 Milliarden Euro an Strafen verhängt - ein Plus von 1,17 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Diese Rekordsumme spiegelt wider, wie stark sich die europäische Sanktionspraxis in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

  • Absicherung unternehmerischer Entscheidungen

    Die zunehmende Regulierungsdichte mit immer neuen Vorschriften erschwert Vorständen und Aufsichtsräten die rechtliche Einschätzung unternehmerischer Entscheidungen und bremst unternehmerisches Handeln. Das Deutsche Aktieninstitut und die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz haben die Studie "Absicherung unternehmerischer Entscheidungen - Entscheidungsfindung in unsicheren Zeiten" veröffentlicht.

  • Herausforderung: Datenschutz & geteilte Geräte

    Die Digitalisierung schreitet in der Transport- und Logistikbranche stetig voran und macht Prozesse innerhalb der Lieferkette immer transparenter und damit nachvollziehbarer. So kam die jüngste Studie "Digitale Innovationen: Was die Transport- und Logistikbranche jetzt braucht" von SOTI zu dem Ergebnis, dass sich 80 Prozent (weltweit 78 Prozent) der deutschen Arbeitnehmenden im T&L-Bereich durch die technische Nachverfolgbarkeit von Waren, für die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Verantwortung tragen, sicherer fühlen. Gleichzeitig empfinden jedoch 61 Prozent das Tracking dienstlicher Geräte als Eingriff in ihre Privatsphäre (weltweit 55 Prozent).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen