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Produktsicherheit in der chemischen Industrie


An der effizienten und erfolgreichen Umsetzung von REACH hängen nunmehr Umsatz und Marktzugang
Die EU-Chemikalienverordnung REACH sowie die Umstellung auf GHS sind die derzeit dominierenden Themen für die Produktsicherheit


(16.11.09) - Die Produktsicherheit als Aufgabenbereich der chemischen Industrie und der nachgeschalteten Anwender verzeichnet Jahr für Jahr einen enormen Bedeutungszuwachs. In wirtschaftlich kritischen Zeiten, in denen so vieles auf dem Prüfstand steht, resultiert aus dem Wachstum zugleich eine erhebliche Verpflichtung: An der effizienten und erfolgreichen Umsetzung von REACH hängen nunmehr Umsatz und Marktzugang. Mit den bevorstehenden Fristen für die Registrierung wird sich in 2010 erweisen, welche Unternehmen die seit langem angekündigte Konsolidierung des Marktes verkraften.

Aufgrund weit reichender Konsequenzen sowohl für die chemische Industrie als auch nachgeschaltete Anwender sind die EU-Chemikalienverordnung REACH sowie die Umstellung auf GHS die derzeit dominierenden Themen für die Produktsicherheit. Damit der wirtschaftliche Erfolg weiterhin gewährleistet bleibt, gilt es, die auf den Weg gebrachten neuen Richtlinien effizient umzusetzen.

Wie die Arbeit der Produktsicherheit unter diesen Bedingungen optimiert werden kann, ist Thema auf dem Forum Produktsicherheit in der chemischen Industrie, das bereits zum dritten Mal von der Chem-Academy vom 25. bis 27. Januar 2010 in Köln veranstaltet wird. Dort treffen sich Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter aus den Bereichen REACH, Produktsicherheit und Qualitätssicherung, um wichtige Aspekte bei der Umsetzung von REACH zu diskutieren.

Die Fachkonferenz gibt dabei Antworten auf zentrale Fragen im Hinblick auf die Implementierung von GHS sowie den wirkungsvollen Schutz geistigen Eigentums und die Einflussfaktoren in SIEFs und Konsortien. Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Registrierung in 2010, wendet sich die Veranstaltung der Frage zu, was in der Phase nach der Vorregistrierung und vor der Registrierung zu beachten ist. Darüber hinaus stellen Top-Referenten der Clariant International AG, ECHA, BAuA, Evonik Degussa GmbH, ThyssenKrupp AG, Ford-Werke GmbH u.v.m. Best Practices vor und geben Einblicke in ihre Projekte.

Unter dem Motto "Schritt für Schritt zur Registrierung unter REACH" befasst sich am dritten Tag der Veranstaltung ein interaktiver Workshop mit den Anforderungen an die Registrierung und der schrittweisen Umsetzung. Der Workshop steht unter der Leitung von Dr. Volker J. Soballa, Koordinator für die Implementierung von REACH bei der Evonik Degussa GmbH. (Vereon: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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