Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Energiekennzeichnung muss verständlich werden


Neugestaltung des Energieeffizienzlabels: Effizienzkennzeichnung regelmäßig aktualisieren
Elektrogeräte: Verbraucher- und Umweltverbände kritisieren Kennzeichnungsentwurf für EU-Beratungen


(16.11.09) - Eine klare Einordnung von Elektrogeräten in die Effizienzklassen A bis G fordert ein Bündnis von Umwelt- und Verbraucherverbänden. Am 3. November beraten EU-Kommission, Rat und EU-Parlament über die Neugestaltung des Energieeffizienzlabels. Dies ist notwendig geworden, weil die technische Entwicklung dazu geführt hat, dass fast nur noch A-Klasse-Geräte auf dem Markt sind.

Bund, Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnen davor, die bisherige verbraucherfreundliche Kennzeichnung zu verwässern. Der aktuelle Vorschlag sei nicht geeignet, um klimafreundliches Kaufverhalten zu fördern. Der Kennzeichnungsentwurf der schwedischen Ratspräsidentschaft sieht vor, zu den Klassen A bis G bis zu drei Zusatzklassen A+ bis A+++ hinzuzufügen.

Nach Auffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (Bund), DUH und vzbv würden damit die Unklarheiten fortgeschrieben, die bereits bei der Kennzeichnung von Kühlgeräten vorhanden sind. In dieser Produktgruppe gibt es bereits heute die Klassen A+ und A++, was regelmäßig zu Irritationen bei Verbrauchern führt. Ein weiteres Problem: Wegen des technischen Fortschritts gibt es kaum noch Elektrogeräte der Klasse B oder schlechter. Damit verliert die Klasse A an Aussagekraft.

Die Umwelt- und Verbraucherverbände fordern deshalb, die bekannte A bis G-Skala beizubehalten und sie regelmäßig zu aktualisieren. Mindestens alle drei bis fünf Jahre sollten die Produkte den technischen Entwicklungen folgend neu eingestuft werden. Auf die beste Klasse dürften dabei maximal 20 Prozent der Geräte entfallen. So wäre das Label immer auf dem Stand der sparsamsten Technik. "Verbraucher müssen sicher gehen können, dass ein A-Gerät tatsächlich das effizienteste Produkt am Markt ist. Alles andere ist irreführend", so Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Aktuelle Studien der Universität St. Gallen und der Deutschen Energie-Agentur zeigen, dass die Kunden bereit sind, für Geräte mit einem A-Label mehr zu investieren. Ein Label mit A+++ hat diese Wirkung nicht.

"Das Energielabel hat einen gewaltigen Effizienzschub bei Haushaltsgeräten bewirkt. Dieser Erfolg darf ihm nicht zum Verhängnis werden. Die Industrieverbände wehren sich gegen die Neubewertung der bisherigen Effizienzklassen, nur weil sie befürchten, von A auf B abgewertete Produkte nicht weiter wie bisher verkaufen zu können. Doch wenn die EU beim Energiesparen nicht zum weltweiten Schlusslicht werden will, darf sie die Effizienzklasse A nicht den Stromfressern preisgeben", sagt Klaus Brunsmeier, stellvertretender Vorsitzender des BUND.

"Es wäre doch ein Stück aus dem Tollhaus, die Leute mit immer mehr Kreuzchen hinter einem A zu traktieren. Wo sind wir denn dann 2030: bei sechs oder bei sieben Kreuzchen?", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Nach Überzeugung der Umwelt- und Verbraucherschützer ist die umfassende Information der Verbraucher eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz. Nur wer vor dem Einkauf transparent und verständlich über die Folgekosten und die ökologischen Auswirkungen eines Produkts informiert ist, kann sich zugunsten der Umwelt und des Geldbeutels entscheiden. Insbesondere für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen bietet das Effizienzlabel einen wichtigen Kompass beim Kauf.

Energiekennzeichnung ist eine Erfolgsgeschichte

In der Vergangenheit hat die A bis G-Kennzeichnung maßgeblich dazu beigetragen, die Energieeffizienz von Produkten voranzutreiben. Besonders erfolgreich war das Label bei Kühlgeräten. Im Jahr 2000 trugen nur 21 Prozent der verkauften Geräte ein A. 2008 entsprachen schon über 90 Prozent der Klasse A, A+ oder A++. Davon profitierten auch die Verbraucher: Durch den geringeren Stromverbrauch betragen die Betriebskosten hocheffizienter Geräte nur zwei Drittel eines Durchschnittsgerätes. Die Europäische Kommission schätzt, dass mit dem Label bis zum Jahr 2020 rund 65 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden können.

Derzeit werden auf EU-Ebene Effizienzstandards für zahlreiche Produktgruppen festgelegt, die künftig ebenfalls unter die Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung fallen könnten. Dazu zählen energieverbrauchsrelevante Produkte aus den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Industrie sowie einige nicht mit Energie betriebenen Produkte. Ein Beispiel sind etwa Fenster, deren Nutzung mit einem erheblichen Energieeinsparpotenzial verbunden ist. (DUH: ra)

DUH: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen