Basel II und Zweifelsfragen
Vor Inkrafttreten der einschlägigen Basel II-Bestimmungen Anfang 2007 größtmögliche Rechtssicherheit schaffen
VAI will für alternative Investmentanbieter letzte Zweifelsfragen klären
(18.12.06) - Die Vereinigung Alternativer Investments (VAI) arbeitet derzeit an weiteren Zweifels - und Interpretationsfragen im Bereich alternativen Investments, um noch vor dem Inkrafttreten der einschlägigen Basel II-Bestimmungen Anfang 2007 größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen.
Abschließend wird noch vor dem Jahresende die Meinung der zuständigen Behörden zu einer Reihe zentraler Punkte eingeholt und abgestimmt, sodass eine definitive Klärung dieser AI-Spezifika gewährleistet ist.
Zuvor wurden, in Zusammenarbeit mit dem Basel II-Experten von PriceWaterhouseCoopers, die zuletzt von der VAI aufgegriffenen Problemstellungen im Basel II-Ausschuss des Verbandes aufgearbeitet und ein weiterer Fragenkatalog für die Aufsicht erstellt.
Damit kann die VAI - die bereits 2005 die EU-rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf AI-relevante Bestimmungen geprüft hat und im heurigen Frühjahr durch aktive Mitwirkung bei der Basel II-Begutachtung die Eckpfeiler für die Behandlung von alternativen Investments festlegen und dadurch Wettbewerbsnachteile für AI-Produkte verhindern konnte - ihren Mitgliedern für die Anwendung der neuen gesetzlichen Vorschriften ein komplettes Servicepaket zum Jahreswechsel mitgeben.
Nächster Schritt des VAI-Basel II-Services wird bereits im Januar 2007 - insbesondere für die Mitglieder der VAI aus dem Kreis der inländischen Kreditinstitute - die Aufbereitung der Vorschriften des IRB-Ansatzes sein, dessen Darstellung noch rechtzeitig vor der Bereitstellung der ersten Modellrechnungen Kernpunkt des zweiten VAI-Basel II-Mitglieder-Workshop sein wird. (VAI: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.