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Daten vor der USA-Reise schützen


Utimaco rät, vertrauliche Daten vor der Einreise in die USA vor fremder Einsichtnahme abzusichern
USA-Reisende müssen mit Zollkontrollen ihrer elektronischen Geräte samt Datenbestand rechnen


(03.11.06) - Debatte um die Sicherheit von Notebooks und elektronischen Datenträgern bei der Einreise in die USA: Auf der Konferenz der Association of Corporate Travel Executives (ACTE) in Barcelona haben laut Berichten der New York Times mehr als 1.000 Business-Vielflieger und Vertreter der Reisebranche über die aktuelle Verschärfung der Zollkontrollen diskutiert. Knackpunkt war, dass die US-Zollbehörde jederzeit die Privat- oder Geschäftsgeräte der Einreisenden überprüfen und sogar konfiszieren kann, ohne Gründe und weiteres Vorgehen mit den Geräten zu erläutern.

Die 2.500 Mitglieder starke ACTE ist daher besorgt, dass der Umgang mit den privaten und geschäftskritischen Informationen völlig im Dunkeln bleibt - konkrete Verdachtsmomente müssen nicht einmal vorliegen. ACTE berichtet von Fällen, bei denen beispielsweise das Notebook einer Geschäftsreisenden samt Inhalt für ein Jahr von den Behörden einbehalten wurde.

"Bisher war die größte Sorge von Geschäftsreisenden wohl, dass ihre mobilen Geräte, die zumeist wichtige, vertrauliche Unternehmensdaten enthalten, abhanden kommen oder gestohlen werden. Heute kommt hinzu, dass bei Flughafenkontrollen in den USA die Daten von Sicherheitsbeamten eingesehen werden können und es völlig unklar bleibt, was mit ihnen in den US-Behörden geschieht", erklärt Rieke Bönisch von der Data Security Company Utimaco. "Die Privatsphäre der Reisenden ist bei der Einreise in die USA erheblich eingeschränkt, Geschäftsgeheimnisse sind ebenso bedroht. Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen diese stichpunktartigen Gerätekontrollen ohne Angaben von Gründen durchgeführt werden. Den Betroffenen bleibt in dem Moment nur die Hoffnung, dass die Daten vertraulich behandelt werden. Feste Richtlinien gibt es aber nicht. Mit Blick auf die aktuell laufende Fluggastdaten-Debatte in der EU ist dies eine weitere Einschränkung für europäische Flugreisende."

ACTE fordert daher klarere Vorgaben von der Regierung, was Reisende bei der Einfuhr von elektronischen Datenträgern zu beachten haben und welche Kontrollprozesse zu erwarten sind. Hierzu hat das Traveller Security Advisory Committee von ACTE in einem 35-seitigen White Paper den aktuellen Stand der verschärften Zollkontrollen an den US-Grenzen zusammengefasst: www.acte.org/events/Barcelona/PDF/EMEA_WhitePaper.pdf

"Besonders Geschäftsreisenden in die USA, empfehlen wir, vertrauliche Inhalte auf ihren Notebooks, PDAs und Smartphones zu verschlüsseln, damit Außenstehende keinen Zugriff auf die Daten haben und so auch nicht weiterverwenden können", so die Datensicherheitsexpertin von Utimaco weiter. "Wir gehen davon aus, dass diese eher willkürlichen amerikanischen Kontrollprozesse sich stark auf die Art und Weise auswirken, wie Geschäftsreisende mit ihren sensiblen Daten umgehen und wie viele sie davon mit auf Reisen nehmen." (Utimaco: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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