Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Selbstverwaltung im Internet


eco fordert mehr Vielfalt und Fortführung der Selbstverwaltung im Internet
Appell an die Bundesregierung / Internet Governance Forum in Athen


(02.11.06) - Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Internet Governance Forums (IGF) der Vereinten Nationen vom 30. Oktober bis 2. November in Athen spricht sich der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft für eine zügige Weiterentwicklung des Internet aus und regt die Fortführung der Diskussion über dessen zukünftige Verwaltung an.

An die Bundesregierung richtet eco den Appell, sich im Rahmen ihrer Mitarbeit beim IGF dafür einzusetzen, dass die Verwaltung der Domains und Top-Level-Domains im Sinne der Selbstverwaltung der Internet-Community fortgeführt wird. Dazu eco-Geschäftsführer Harald A. Summa: "Die Strukturierung des Internet-Namensraums sollte weder staatlichen Stellen noch Regulierungsbehörden überantwortet werden. Angesichts der Diskussion um die politische Kontrolle des Internet bleibt festzustellen, dass sich das bisherige System bewährt hat. Die Funktionalität des Internet ist gewährleistet."

Im Mittelpunkt des IGF stehen die Aspekte Offenheit, Sicherheit, Vielfalt und Zugang im Zusammenhang mit dem World Wide Web. Vertreter von Regierungen sowie Experten der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft werden dabei auch über künftige Wege der Verwaltung des Internet beratschlagen. eco regt an, sich hierbei auch mit den aktuellen Entwicklungen und Tendenzen der Regionalisierung und Lokalisierung des Internet zu befassen. Themen wie "Neue Top-Level-Domains" und "Einführung internationaler Schriften bei Domains" (Internationalized Domain Names, IDN) zeigen, dass für eine Weiterentwicklung des Namens- und Adressraums im Internet ein großer Bedarf besteht.

"Neue Top-Level-Domains und internationale Zeichen sorgen nicht nur für die Verbreitung lokaler Inhalte, sondern fördern insbesondere die kulturelle Vielfalt und öffnen so das Internet für weite Teile der Weltbevölkerung, die bisher ausgeschlossen waren," so Harald Summa. Auch auf der nächsten Konferenz der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die im Dezember 2006 in Sao Paulo statt finden wird, stehen u.a. die Themen neue Top-Level-Domains und IDN auf der Agenda. Das internationale Not-for-Profit-Unternehmen verwaltet seit 1999 das Domainnamen-System (DNS) und Top-Level-Domains. (eco: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen