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Korruptionsrisiko und Konjunkturpakete


Konjunkturpakete: Transparency fordert größtmögliche Transparenz bei der unterschwelligen Vergabe von Aufträgen
"Es gibt keinen Automatismus zwischen freihändiger Vergabe und Korruption, aber transparente Vergabeverfahren mindern Korruptionsrisiken"


(03.03.09) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat Transparenz-Mechanismen zu Vergaben im unterschwelligen Bereich gefordert. Im Rahmen der Konjunkturpakete sind für zwei Jahre die Schwellenwerte, unterhalb derer kein öffentliches Ausschreibungsverfahren notwendig ist, heraufgesetzt worden. Im Bereich der Bauleistungen wurde beispielsweise für freihändige Vergaben der Wert auf 100.000 Euro (vorher: 30.000 Euro) und für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. Euro (vorher: 100.000 Euro) erhöht.

Gabriele C. Klug, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, erläutert: "Es gibt keinen Automatismus zwischen freihändiger Vergabe und Korruption, aber transparente Vergabeverfahren mindern Korruptionsrisiken".

Transparency fordert, dass auf 17 einheitlichen Websites von Bund und 16 Bundesländern vor und nach allen Vergaben die entsprechenden Rahmendaten veröffentlicht werden.

Zu den Rahmendaten vor der Vergabe gehören:
>> Vergebende Kommune bzw. Landeseinrichtung
>> Vergabeart
>> Kurzfassung der Leistungsbeschreibung
>> geschätzter Auftragswert.

Zu den Rahmendaten nach der Vergabe gehören:
>> Angabe der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen
>> Ausgewählter Auftragnehmer
>> Auftragssumme
>> Datum der Auftragsvergabe.

Transparency fordert, dass Bund, Länder und Kommunen sich zur Veröffentlichung dieser Angaben verpflichten. Thomas Maibaum, Leiter der Arbeitsgruppe "Vergabewesen" bei Transparency: "Diese Transparenz stärkt ohne viel Bürokratie die horizontale Kontrolle durch die Wettbewerber und die Öffentlichkeit. Weiterhin kann so besser Rechenschaft gegenüber den Bürgern abgelegt werden".

Sowohl bei der freihändigen Vergabe, bei der ohnehin kaum Formvorschriften einzuhalten sind, als auch bei der beschränkten Ausschreibung darf sich der öffentliche Auftraggeber den Kreis der Bieter zusammenstellen. Gerade deswegen ist ein Mehr an Transparenz nötig.

Vorbild für den Vorschlag von Transparency ist die US-amerikanische Website recovery.gov, auf der zukünftig über alle Ausgaben des US-amerikanischen Konjunkturprogramms Rechenschaft abgelegt werden soll. Befürchtungen, eine solche Zusammenstellung wäre zu kompliziert, tritt Gabriele C. Klug entgegen: "Im Kern geht es um einfache Excel-Listen mit acht Spalten und vielen Zeilen, die man auf eine Website stellt. Ein selbst erklärtes Hochtechnologieland wie Deutschland muss in der Lage sein, so etwas zügig zu leisten."

Weiterhin wird angemahnt, bestehende Instrumente der Korruptionsprävention konsequent anzuwenden. Dazu gehören das Mehraugenprinzip bei der Vergabe, eine umfassende Dokumentation der Vergabeentscheidung und die Öffentlichkeit der Sitzungen der politischen Entscheidungsgremien bei den Vergabeentscheidungen. (Transparency: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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