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Phishing ändert E-Mail-Verhalten


Steigende Phishing-Bedrohung zwingt Unternehmen zum Umstellen ihrer Kundenkommunikation
E-Mail-Signatur kann Ausweg sein


(24.11.06) - Die Zahl der Phishing-Angriffe steigt unaufhaltsam: Waren laut der Anti-Phishing Working Group (APWG) im Mai noch knapp 12.000 Phishing-Webseiten online, gab es im Juli schon 14.191 - Tendenz steigend. In Deutschland lagen die dadurch verursachten Schäden bei rund 5 Millionen Euro ("APWG Phishing Report" vom Juli 2006 zum Download unter
http://www.antiphishing.org

Auffällig ist, dass sowohl die Phishing-Websites als auch die dazugehörigen betrügerischen E-Mails immer professioneller werden und täuschend echt wirken. Als Kommunikationsmittel kann E-Mail daher für bestimmte Branchen wie den Banken- und Finanzsektor mittlerweile kaum noch eingesetzt werden, ohne dass Empfänger an ihrer Echtheit zweifeln.

Die Signierung der E-Mails gilt derzeit als sicherste Maßnahme: Laut TC TrustCenter schützen zwar viele Unternehmen bereits ihre Mitarbeiter aktiv vor Phishing, vernachlässigen aber ihre Kunden über die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Der deutsche Spezialist für digitale Zertifikate rät daher jedem Unternehmen, folgende drei goldenen Regeln für die Kundenkommunikation einzuhalten, damit Kunden nicht länger der Eigenverantwortung überlassen sind und der gemeinsame Mail-Verkehr wieder vertrauenswürdig wird.

>> E-Mail-Signatur als Basisschutz gegen Phishing einsetzen: Unternehmen sollten ihre E-Mails signieren. Die Schutzvorkehrung kostet nicht viel, verursacht keinen Extraaufwand für Absender und Empfänger und ist dazu noch fälschungssicher. Denn über die Signatur und das dafür eingesetzte Zertifikat kann der Kunde den Absender der E-Mail auf einen Blick überprüfen und somit zweifelsfrei klären, ob sie echt ist und wirklich von seiner eigenen Bank, Versicherung oder seinem Internetdienstleister stammt.

>> Durch eine offene Kommunikation Vertrauen schaffen: Unternehmen sollten ihre Kunden umgehend darüber informieren, dass sie in Zukunft ausschließlich signierte E-Mails erhalten und somit alle unsignierten E-Mails nicht von dem vorgegebenen Absender stammen können. Dementsprechend kann der Kunde sein Leseverhalten seines Mailverkehrs umstellen und sich so davor bewahren, Phishing-Mails auf den Leim zu gehen.

>> Durch Aufklärung Kunden die Unsicherheit nehmen: Schließlich und endlich ist es wichtig, dass das Unternehmen seinen Kunden genau erklärt, was eine signierte E-Mail ist und wie sie diese erkennen können. Dabei kann auch ein Screenshot einer signierten E-Mail oder einer Signatur helfen. Je einfacher der Check verläuft, desto eher sind die Kunden gewillt, die Sicherheitsvorkehrung als Kundenservice anzuerkennen und eventuellen Mehraufwand für höheren Schutz zu akzeptieren.

"Rund 94 Prozent aller Phishing-Mails geben vor, von Finanzunternehmen zu stammen. Der Rest verteilt sich besonders auf Internetdienstleister, Behörden oder Anbieter von Luxusgütern. Der Phantasie der Online-Betrüger sind jedoch keine Grenzen gesetzt", sagt Dr. Rolf Lindemann, Director Product Management bei TC TrustCenter. "Dementsprechend sollten sich alle Unternehmen zum Ziel setzen, die Interessen ihrer Kunden zu wahren und mit ihnen gemeinsam wirkungsvolle Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen. Nur so können sie langfristig das Vertrauen in die Zusammenarbeit aufrechterhalten sowie ihren eigenen Namen vor Missbrauch und ihre Kunden vor kriminellen Machenschaften schützen." (TC TrustCenter: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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