Prävention, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung wirtschaftskrimineller Handlungen Wie effektive "Anti-Fraud-Strategien" in Unternehmen entwickelt und implementiert werden
(14.12.09) - Mehr als 60 Prozent der deutschen Großunternehmen sind in den letzten beiden Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden, keine Branche ist hiervon ausgenommen. Wirtschaftskriminelle Handlungen bringen dabei nicht nur materielle Schäden mit sich, sondern gefährden auch Geschäftsbeziehungen, Unternehmensimage und die Mitarbeitermoral. Dennoch werden die Risiken häufig unterschätzt.
Verschärfte gesetzliche Bestimmungen (z.B. KonTraG, TransPuG) fordern inzwischen eine aktive Auseinandersetzung mit der Vorbeugung und der Aufdeckung strafrechtlich relevanter oder das Unternehmen schädigender ("doloser") Handlungen im Unternehmen (Fraud). Internationale Studien belegen, dass in rund der Hälfte der Fraud-Fälle die Täter aus dem Kreis der eigenen Mitarbeiter stammen.
In Kooperation mit dem ACFE Deutschland e.V. zeigt das Simedia-Seminar "Fraud Management" (Frankfurt/Main, 04. Februar 2010), wie effektive "Anti-Fraud-Strategien" im Sinne der Prävention, Aufdeckung, strukturierter Ermittlung und Verfolgung in Unternehmen entwickelt und implementiert werden und damit dolose Handlungen wirklich lückenlos aufgearbeitet werden können.
Erfahren Sie von Experten des ACFE Deutschland e.V. >> welche Rechtsgrundlagen hinsichtlich Fraud zu beachten sind >> wie interne Kontroll- und Hinweisgebersysteme aufgebaut werden können, >> wie interne Ermittlungen hinsichtlich Datensammlung, -auswertung, Befragungen und (weltweiter) >> Vermögensrückgewinnung organisiert und durchgeführt werden
Erwerb von CPE-Stunden (Continuing Professional Education): Certified Fraud Examiners erwerben mit dem Besuch des Seminars acht anerkannte Weiterbildungsstunden.
Zielgruppe des Seminars: Mitarbeiter und Führungskräfte, Leiter aus den Compliance-, Forensic- , Ermittlungs- und Sicherheitsbereichen
Simedia-Spezialseminar: Fraud Management Prävention, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung wirtschaftskrimineller Handlungen am 4. Februar 2010 in Frankfurt/M. In Kooperation mit der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) Deutschland e.V. (Simedia: ra)
Simedia: Kontakt und Steckbrief
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Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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