SWIFT: Bundesregierung ordnet sich unter
Peter Schaar zum SWIFT-Beschluss des Ministerrats: Kein guter Tag für den Datenschutz in Europa
Kunden europäischer Banken haben in den USA keine hinreichenden Datenschutzrechte und keinerlei effektiven Rechtsschutz vor US-amerikanischen Gerichten
(02.12.09) - Der Rat der Europäischen Justiz- und Innenminister hat am 30. November 2009 den Entwurf des SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) - Abkommens gebilligt. Bundesinnenminister de Maizière und die Vertreter von Österreich, Ungarn und Griechenland haben sich der Stimme enthalten. Damit gilt der Entwurf als einstimmig angenommen, da kein Mitgliedstaat mit nein gestimmt hat.
Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar:
"Ich bedaure, dass der EU-Ministerrat sich mit seiner Billigung des SWIFT - Abkommens über die Bedenken des Europäischen Parlaments und der Datenschutzbeauftragten hinweggesetzt hat. Besonders kritisch sehe ich es, dass damit die Übermittlung einer Vielzahl von Daten über Zahlungsvorgänge mit nur marginalem, indirektem oder sogar nur mutmaßlichem Bezug zum Terrorismus in die USA legitimiert wird. Ich befürchte, dass die Daten auch dann für mehrere Jahre gespeichert bleiben, wenn sich nach der Übermittlung keine ergänzenden und weiterführenden Anhaltspunkte für einen Terrorismusbezug ergeben.
Für einen gravierenden Mangel halte ich es darüber hinaus, dass die Kunden europäischer Banken hiergegen in den USA keine hinreichenden Datenschutzrechte haben und keinerlei effektiven Rechtsschutz vor US-amerikanischen Gerichten erhalten. Unabhängige Datenschutzbehörden haben keine ausreichenden Kontrollrechte - weder vor noch nach der Übermittlung der Daten in die USA.
Deutschland hätte diesen Beschluss durch eine Gegenstimme im Ministerrat aufhalten und damit eine parlamentarische Debatte über das Abkommen ermöglichen können. Mit der Enthaltung hat die Bundesregierung diese Chance leider vergeben."
(BfDI: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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