Biometrischer Ausweis für die Schweiz
Pilotprojekt: Siemens installiert Biometrie-Infrastruktur für Schweizer Pässe - Angaben sind vor unbefugten Zugriffen geschützt
Bürger haben Recht auf Dateneinsicht und können gespeicherte Daten an entsprechenden Checkpoint-Systemen überprüfen
(12.03.07) - Die Schweizer können seit Ende 2006 Reisepässe beantragen, die ein elektronisch gespeichertes Gesichtsbild enthalten und damit den Eigentümer des Passes zweifelsfrei identifizieren. Die Angaben sind auf einem im Pass eingebetteten Chip gespeichert und vor unbefugten Zugriffen geschützt.
Siemens IT Solutions and Services wurde beauftragt, die Gesamtlösung zu liefern, mit der die biometrischen Daten der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen und für die Pässe aufbereitet werden. Pro Jahr können rund 100.000 Ausweise ausgegeben werden. In acht so genannten Erfassungszentren in der Schweiz sowie weiteren acht Schweizer Vertretungen im Ausland werden während des Pilotprojekts die biometrischen Daten für den Pass aufgenommen und aufbereitet.
Diese Zentren sind ausgestattet mit Ausweislesegeräten, Fotostand, Kameras sowie einer Softwarelösung auf Basis der "Siemens Homeland Security Suite", die aus der Grazer Biometrie-Schmiede von Siemens IT Solutions and Services stammt. In diesen Erfassungszentren und an ausgewählten Schweizer Flughäfen können Bürgerinnen und Bürger der Schweiz außerdem von ihrem Recht auf Dateneinsicht Gebrauch machen und ihre im Ausweis gespeicherten Daten an entsprechenden Checkpoint-Systemen mit an Ort und Stelle erzeugten Daten selbst vergleichen und überprüfen. Das Pilotprojekt läuft bis zu einer definitiven Entscheidung über die Einführung der biometrischen Schweizer Pässe mindestens bis 2009.
Hintergrund
Bei der Gesichtserkennung werden die charakteristischen Merkmale der Gesichtszüge anhand eines digitalisierten Bildes bestimmt. Verwendet und verglichen werden vor allem solche Merkmale, die sich durch Mimik nicht verändern also obere Kanten der Augenhöhlen, die Gebiete um die Wangenknochen und die Seitenpartien des Mundes. (Siemens IT Solutions: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.