Corporate Governance in Liechtenstein
Liechtenstein hat das Postulat betreffend Corporate Covernance für Organisationen und Unternehmen im öffentlichen Sektor verabschiedet
Zur Schaffung einer sachlichen Entscheidungsgrundlage hat die Regierung eine Arbeitsgruppe unter der Leitung eines ausgewiesenen schweizerischen Fachexperten eingesetzt
(03.09.07) - Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat das Postulat betreffend Corporate Covernance für Organisationen und Unternehmen im öffentlichen Sektor zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dem Postulat wurde die Regierung beauftragt, aufzuzeigen, mit welchen einheitlichen Grundsätzen, Leitsätzen und Standards eine Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den staatlichen Organisationen und Unternehmen erreicht werden könnte und entsprechende Maßnahmen sowie eine Umsetzungsplanung vorzuschlagen.
Zur Schaffung einer sachlichen Entscheidungsgrundlage hat die Regierung eine Arbeitsgruppe unter der Leitung eines ausgewiesenen schweizerischen Fachexperten eingesetzt. Die Regierung schlägt vor, den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu folgen und nach der Behandlung des Postulats im Landtag die konkreten Arbeiten im Sinne eines dreistufigen Vorgehens an die Hand zu nehmen.
Der Bericht der Arbeitsgruppe beschreibt ausführlich die Ausgangslage und den Kreis der betroffenen Unternehmen, die Entwicklung und Bedeutung der Corporate Governance, analysiert die Situation bei den öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein und zeigt abschließend konkrete Handlungsfelder in den Bereichen der Führung, der Kontrolle, der Effizienz sowie der Transparenz auf.
Die konkreten Empfehlungen sollen auf drei verschiedenen Ebenen umgesetzt werden: einmal durch die Anpassung spezialgesetzlicher Bestimmungen, des Weiteren durch die Schaffung eines Rahmengesetzes mit für alle öffentlichen Unternehmen gleichermaßen gültigen Bestimmungen und schließlich durch die Ausarbeitung eines Codes für öffentliche Unternehmen mit empfehlendem Charakter.
Die Regierung schließt sich den Empfehlungen der Arbeitsgruppe vollumfänglich an. Zu den wichtigsten Themenbereichen gehören dabei aus Sicht der Regierung die Zuständigkeiten und Vorgehensweisen für die Wahl sowie die Abwahl von Mitgliedern strategischer Führungsebenen, die Zusammensetzung dieser Organe sowie die Vorgehensweise in Bezug auf die Festlegung der strategischen Ausrichtung der einzelnen Unternehmen.
Der Bericht der Arbeitsgruppe kann unter www.llv.li/amtsstellen/ll v-rfl-praesidium/llv-rfl-praesidium-aktuelle_themen.htm heruntergeladen oder bei der Regierungskanzlei bezogen werden. (Fürstentum Liechtenstein: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
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