Wissen zum EVB-IT Systemvertrag
Die bisherigen EVB-Vertragsformulare, die den komplexen IT-Aufträgen oftmals nicht gewachsen waren, werden durch den EVB-IT Systemvertrag abgelöst
Praxisorientierte Seminare in Berlin, Hamburg und Köln zu den neuen Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand
(22.02.08) - Im Sommer des letzten Jahres wurde vom Bundesministerium des Innern mit dem so genannten Systemvertrag ein neuer EVB-IT Vertragstyp veröffentlicht. Er dient als Grundlage vor allem für komplexe Beschaffungsprojekte und wird weit über die Bundesverwaltung hinaus neue Standards für die vertragliche Spezifikation von IT-bezogenen Werkleistungen begründen. Die Unternehmensberatung Infora GmbH veranstaltet hierzu bundesweit Seminare, in deren Rahmen das sehr umfangreiche und vielschichtige Vertragswerk mit Praxisbezug sowohl für Juristen als auch für IT-Fachleute aufbereitet wird.
Die bisherigen EVB-Vertragsformulare, die den komplexen IT-Aufträgen oftmals nicht gewachsen waren, werden durch den EVB-IT Systemvertrag abgelöst. Er ermöglicht die Regelung von kombinierten Projektleistungen, die beispielsweise Hard- und Softwarelieferungen, Integrations- und Anpassungsleistungen sowie stets die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft auf einer werkvertraglichen Grundlage zum Gegenstand haben.
"Für Projekte, die auf Basis geeigneter Spezifikationen im Wesentlichen auf die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft für ein zusammengesetztes IT-System mit anschließender Abnahme ausgerichtet sind, gibt es damit eine flexible Vertragsgrundlage", urteilt der Infora-Consultant Alexander Bock. Allerdings ist bei der Anwendung des EVB-IT Systemvertrages auch der Umstand zu beachten, dass eine Reihe von Regelungen dieses Vertragswerks von IT-Lieferanten ebenso wie vom Wirtschaftsverband Bitkom kritisiert werden. Ein vollkommenes Novum ist hierbei die Möglichkeit, eine zwölfseitige Vergütungszusammenfassung einzusetzen.
Angesichts der vielfältigen Neuerungen und inhaltlichen Verflechtungen des EVB-IT Systemvertrags sowie der zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem EVB-IT System – stehen die Mitarbeiter in den Beschaffungsstellen, Rechtsabteilungen und IT-Bereichen der öffentlichen Auftraggeber allerdings vor erheblichen Herausforderungen. Für diese Zielgruppen führt Infora in Hamburg (03.03.08), Berlin (11.03.08 und 02.04.08) sowie in Köln (29.05.08) Kompaktseminare zum EVB-IT Systemvertrag durch.
Die eintägigen Veranstaltungen widmen sich inhaltlich vor allem den folgenden Themen:
>> Rechtlicher Anwendungsbereich: Einordnung und Grenzfälle
>> EVB-IT Systemvertrag - ergänzende Vertragsbedingungen und Anlagen im Zusammenspiel
>> Die neue Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers
>> Das Vertragsmuster in der wirkungsvollen Anwendung
>> IT-Werkleistungen: Praxisprobleme bei Abnahme, Haftung und Nutzungsrechten
>> Ist die Kritik der Wirtschaft am EVB-IT Systemvertrag berechtigt?
>> Chancen und Risiken des EVB-IT Systemvertrags
(Infora: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.