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Wie man sich am besten vor Korruption schützt


Korruption gezielt vorbeugen: Prävention und Neuerungen bei der Korruptionsbekämpfung
Über die gesetzlichen Bestimmungen und die praktische Umsetzung in Unternehmen informiert die 4. Handelsblatt Konferenz Unternehmensrisiko Korruption 2009 am 30. und 31. März 2009 in Frankfurt


(16.02.09) - Mitarbeiter in Unternehmen können gegen viele Gesetze verstoßen, wenn sie Einladungen oder Geschenke annehmen: Es können strafrechtliche Tatbestände wie Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Vorteilsannahme und -gewährung sowie Untreue vorliegen. Wichtig auch der Compliance-Aspekt: Die Unternehmen und ihre Mitarbeiter überprüfen ihr Verhalten auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.

Die Telekom und Deutsche Bahn stehen derzeit in der Kritik, weil sie Tausende ihrer Mitarbeiter überprüften. Solche Überprüfungen seien jedoch durchaus üblich, urteilen Datenschutzexperten, vor allem für Unternehmen, die in den USA an der Börse gelistet sind - wie die Deutsche Telekom - gelten strenge Anti-Betrugs-Bestimmungen.

Nach den jüngsten Untersuchungen bei der Bahn müsse allerdings die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden. Es bedürfe "genauer Vorgaben für Unternehmen, was zur Bekämpfung von Korruption erlaubt ist, inwieweit E-Mail-Kontrollen oder Video-Überwachungen zulässig sind und wie mit Personalakten umzugehen ist", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. (handelsblatt.com 04.02.09, dpa 11.02.09)

Über die gesetzlichen Bestimmungen und die praktische Umsetzung in Unternehmen informiert die 4. Handelsblatt Konferenz Unternehmensrisiko Korruption 2009 am 30. und 31. März 2009 in Frankfurt. Weitere Themen der Handelsblatt Tagung sind neben Prävention und Neuerungen bei der Korruptionsbekämpfung ein effizientes Richtlinien-Management, Korruptionsbekämpfung in China und Indien sowie Vertriebskorruption. Moderiert wird die Tagung von Caspar von Hauenschild, Vorstand der Transparency International Deutschland sowie von Oberstaatsanwalt Anton Winkler, Staatsanwaltschaft München I.

Über Zuwendungen, Einladungen und Geschenke spricht der Compliance-Beauftragte der MVV AG, Dr. Martin Auer und will Licht in die Grauzone bringen. So ist steuerrechtlich zu beachten, dass Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte zu versteuern sind. Dabei ist eine Pauschalbesteuerung möglich, so dass beim Empfänger keine Steuerlast mehr besteht.

Die neue Agenda bei Siemens stellt der Chief Compliance Officer der Siemens AG, Dr. Andreas Pohlmann, vor. Er geht auf die Kernelemente des Compliance-Programms ein, erläutert die "value based Compliance-Strategie" und stellt die Beteiligung an Integritätspakten vor. "Compliance lebt durch Führung und Übernahme von Verantwortung - und zwar auf allen Ebenen des Unternehmens", stellt Pohlmann gegenüber Euroforum fest. Über die Ursachen von Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit dem Berliner Wirtschaftsdelinquenzprojekt wird Prof. Dr. Hendrik Schneider (Lehrstuhl für Strafrecht, Universität Leipzig) sprechen und erste Ergebnisse präsentieren.

Handelsblatt und Wirtschaftswoche Veranstaltungen Euroforum ist Exklusiv-Partner für Veranstaltungen des Handelsblatts sowie der WirtschaftsWoche. Gemeinsam werden Konzepte zu aktuellen und richtungsweisenden Themen erarbeitet. Die Vermarktung und Durchführung der Veranstaltungen erfolgt durch Euroforum. (Handelsblatt: Euroforum: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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