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E-Mail-Compliance als CeBIT-Thema


E-Mail: Nur wenige Unternehmen sind sich bewusst, welche Anforderungen der Gesetzgeber an sie adressiert
CeBIT 2007: "Compliance Information Center" informiert Unternehmen über gesetzeskonforme E-Mail-Kommunikation


(12.03.07) - Das Thema E-Mail-Compliance befindet sich derzeit in aller Munde. Dafür sorgt vor allem der Gesetzgeber mit weit reichenden Anforderungen und Bestimmungen an die E-Mail-Kommunikation im Geschäftsverkehr. Datenschutz, Aufbewahrungsfristen und Kennzeichnungspflichten sind nur einige Schlagworte, mit denen sich Unternehmen in der heutigen digitalisierten Geschäftswelt konfrontiert sehen. Sie können sich zum Teil hohen Haftungsrisiken aussetzen, wenn ihr Handeln den gesetzlichen Regelungen nicht entspricht.

Doch nur wenige Unternehmen sind sich überhaupt bewusst, welche Anforderungen der Gesetzgeber an sie adressiert und wie sie diese im Rahmen ihrer Unternehmensprozesse umsetzen können. Dies nimmt die Group Technologies AG zum Anlass, um auf der diesjährigen CeBIT Licht in das Dunkel des Themas Compliance zu bringen. Dazu wird der E-Mail-Spezialist auf der Fachmesse ein "Compliance Information Center" einrichten. Hier stehen spezialisierte Rechtsanwälte interessierten Messebesuchern mit Rat zur Seite und zeigen auf, welche Gesetze unbedingt einzuhalten sind.

Da neben der rechtlichen auch die technische Umsetzung beim Thema E-Mail Compliance von entscheidender Bedeutung ist, stehen darüber hinaus die Experten der Group Technologies für Fragen zur Verfügung. Die Gesellschaft bietet als eines der wenigen Unternehmen in Deutschland eine umfassende Gesamtlösung zur Realisierung eines gesetzeskonformen E-Mail-Managements – von der Entstehung über die Archivierung bis hin zur Löschung geschäftlicher E-Mails. Denn mit Insellösungen ist die Umsetzung von gesetzlichen aber auch betrieblichen Richtlinien nur schwer zu bewältigen.

"Die Komplexität rechtlicher und technischer Aspekte nimmt im Bereich der geschäftlichen E-Mail-Kommunikation stetig zu. Verstöße gegen geltende datenschutz-, finanz- oder wettbewerbsrechtliche Richtlinien sind schon lange keine Kavaliersdelikte mehr und ziehen meist umfassende Konsequenzen nach sich. Unser Ziel ist es daher, Unternehmen für diese Probleme zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen, gesetzlichen Anforderungen im elektronischen Geschäftsverkehr zu entsprechen und Nachteile abzuwenden", erläutert Herbert Reder, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Group Technologies AG, die Hintergründe zum "Compliance Information Center".

Beratend zur Verfügung stehen die Rechtsanwälte Peter Nümann von der Karlsruher Kanzlei Knorz.Schütz.Lawyers (am 15. und 16.03.), Martin Rath von Rath & Kollegen aus Reutlingen (am 19. und 20.03.) und Timo Schutt von Schutt, Waetke Rechtsanwälte (am 21.03.).
Das "Compliance Information Center" befindet sich direkt am Messestand der Group Technologies AG in Halle 3, Stand C25. (Group: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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