Umsetzung von Datenschutz und Notfallplanung
"Gesetzliche Anforderungen an die IT-Organisation – Datenschutz, Notfallplanung, EuroSOX und Basel II"
Aufgeklärt wird unter anderem darüber, welche gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen relevant sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese zu erfüllen
(19.08.09) - Ein Drittel der Unternehmen können nicht einschätzen ob sie von EuroSOX betroffen sind oder wie sie diese Anforderungen umsetzen. Ständig kommen neue gesetzliche Anforderungen auf die IT-Organisationen in den Unternehmen zu. Seit 2005 unterliegen viele Unternehmen den Basel II Richtlinien und seit 29. Juli 2008 müssen alle Richtlinien im Rahmen des EuroSOX erfüllt sein. Die Umsetzung von Datenschutz und Notfallplanung ist seit Jahren Dauerthema für jede IT-Organisation.
Das Unternehmen Global Access Internet Services lädt ein zur kostenlosen Veranstaltung "Gesetzliche Anforderungen an die IT-Organisation – Datenschutz, Notfallplanung, EuroSOX und Basel II". Sie findet am 24. September 2008, ab 9.00 Uhr in der Wamslerstr. 8, in 81829 München statt.
Aufgeklärt wird unter anderem darüber, welche gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen relevant sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese zu erfüllen.
Nach Basel II müssen z.B. Banken bei der Kreditvergabe auch IT-Risiken des Kreditnehmers berücksichtigen, was sich unmittelbar auf die angebotenen Konditionen auswirken kann. Anhand des "Global.Business Continuity Managements" zeigt der Veranstalter auf, wie Unternehmen einen Notfallplan entwickeln und umsetzen.
Um Anmeldung wird bis zum 19. September 2008 gebeten.
(Global Access Internet Services: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.