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Kein Freibrief für Siemens-Vorstände


Für die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ist die Siemens-Korruptionsaffäre noch längst nicht abgeschlossen
Wiederwahl von Dr. Josef Ackermann, Dr. Gerhard Cromme und Lord Iain Vallance of Tummel in den Aufsichtsrat nimmt Siemens AG eine Chance für einen umfassenden Neuanfang


(11.01.08) - In einen offenen Brief vom 8. Januar 2008 an die Siemens Aktiengesellschaft, Corporate Finance, Investor Relations (CF IR) veröffentlicht die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) ihre Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der Siemens AG am 24. Januar 2008 in München.

Wir zitieren im Folgenden den Brief als Ganzes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie auch in den Vorjahren wird die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) auf der obigen Hauptversammlung die Stimmrechte von Aktionären Ihrer Gesellschaft vertreten. Die DSW ist ferner selbst als Aktionär im Aktienregister Ihrer Gesellschaft eingetragen.

Die DSW wird im Rahmen der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands) dem Vorschlag der Verwaltung widersprechen und mit den von ihr vertretenen Stimmrechten in der Hauptversammlung beantragen, die Entlastung sämtlicher Mitglieder des Vorstands mit Ausnahme des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher im Geschäftsjahr 2006/2007 für diesen Zeitraum so lange zu vertagen, bis endgültige und belastbare Ergebnisse aus der Untersuchung der Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton LLP über die sog. "Korruptionsaffäre" vorliegen.

Begründung:

Der Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand geht dahin, lediglich die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Prof. Johannes Feldmayer wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu vertagen, die übrigen Mitglieder des Vorstands jedoch zu entlasten.

Die Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton LLP hat mit Datum vom 14. Dezember 2007 einen sog. Comfort Letter vorgelegt. Hiernach sind den Anwälten bis zu diesem Zeitpunkt keine Informationen bekannt geworden, die zu der Schlussfolgerung führen, dass sich Mitglieder des Vorstands an Korruptionsaktivitäten beteiligt oder diese unterstützt hätten. Debevoise & Plimpton LLP weisen jedoch explizit darauf hin, dass ihre Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist. In einer Entscheidung über die Entlastung von Organmitgliedern komme das Vertrauen der Aktionäre in die individuelle Leistung eines einzelnen Organmitglieds zum Ausdruck. Diese Leistung könne am besten beurteilt werden, wenn sämtliche relevanten Fakten und sonstigen Umstände bekannt seien. Vor diesem Hintergrund sehen die Anwälte bewusst von einer Entlastungsempfehlung in Hinblick auf gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands einschließlich solcher Aufsichtsratsmitglieder, die zuvor dem Vorstand angehört haben, ab.

Die DSW unterstützt diese Sichtweise ausdrücklich. Die bislang vorliegenden Ergebnisse sind lediglich vorläufiger Art. Sie stellen daher keine verlässliche Basis für eine in Kenntnis aller Fakten und Umstände zu treffende Entlastungsentscheidung dar. Vor diesem Hintergrund besteht lediglich die Möglichkeit, die Entlastung insgesamt bis zum Vorliegen endgültiger und belastbarer Ergebnisse der Untersuchung zu vertagen.

Hiervon auszunehmen ist lediglich der Vorstandsvorsitzende Peter Löscher, für dessen Entlastung sich die DSW ausspricht. Herr Löscher gehört der Siemens AG erst seit dem 01. Juli 2007 an, so dass gegen ihn schon aus Chronologiegründen keine Korruptionsvorwürfe bestehen können.

Sollte sich die Hauptversammlung dem Vertagungsantrag der DSW nicht anschließen, wären wir gezwungen, uns bei der Entlastung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds mit Ausnahme von Herrn Löscher der Stimme zu enthalten, da die bisher vorliegenden Informationen eine abschließende Entscheidung für eine Entlastung nicht ermöglichen.

Im Rahmen der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates) wird die DSW dem Vorschlag der Verwaltung widersprechen und mit den von ihr vertretenen Stimmrechten in der Hauptversammlung beantragen, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2006/2007 für diesen Zeitraum zu vertagen, bis endgültige und belastbare Ergebnisse aus der Untersuchung im Zusammenhang mit der sog. "Korruptionsaffäre" vorliegen.

Begründung:

Wie bereits im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 4 für den Vorstand ausgeführt, liegen der Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton LLP bis zum heutigen Zeitpunkt keine Informationen vor, die zu dem Schluss führen, dass Mitglieder des Aufsichtsrates an Korruptionsaktivitäten teilgenommen oder diese unterstützt hätten. Es handelt sich jedoch um ein rein vorläufiges Zwischenergebnis, dass unter dem Vorbehalt etwaiger anders lautender Erkenntnisse aus der nach wie vor andauernden Untersuchung in der Zukunft steht.

Die vorläufigen Ergebnisse des "Comfort Letters" ermöglichen den Aktionären zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine positive Entlastungsentscheidung für die Mitglieder des Aufsichtsrates. In einer solchen Situation, in der nicht sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen vorliegen, ist eine Vertagung der Beschlussfassung die einzig sinnvolle Lösung.

Sollte die Hauptversammlung dem Vertagungsantrag der DSW nicht folgen, wären wir auch in Bezug auf den Aufsichtsrat gezwungen, uns im Rahmen der Einzelentlastungen jeweils der Stimme zu enthalten.

Im Rahmen der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat) wird die DSW mit den von ihr vertretenen Stimmrechten dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats widersprechen und gegen eine Wiederwahl der Herren Dr. Josef Ackermann, Dr. Gerhard Cromme und Lord Iain Vallance of Tummel stimmen.

Begründung:

Nach dem bisherigen Stand der Untersuchung gibt es für die drei Kandidaten bislang keine Hinweise auf eine Verstrickung in die Korruptionsaffäre. Die DSW akzeptiert dieses vorläufige Untersuchungsergebnis.

Unabhängig davon bietet die Korruptionsaffäre für die Siemens AG eine Chance für einen umfassenden Neuanfang. Erste wesentliche Schritte sind in Form einer Umgestaltung der Geschäftsbereiche sowie der Veränderungen im Vorstand bereits ergriffen worden. Die DSW hätte sich auf für den Aufsichtsrat einen derartigen Neuanfang gewünscht. Die hier vorgeschlagene Lösung erscheint uns halbherzig.

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG in der Fassung des Transparenz- und Publizitätsgesetzes bitten wir Sie, diesen Gegenantrag auf der Internetseite Ihrer Gesellschaft zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE SCHUTZVEREINIGUNG
FÜR WERTPAPIERBESITZ E.V. (DSW)

Ulrich Hocker Carsten Heise
(DSW: ra)


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