Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Kartell im Hörgerätemarkt unterbunden


Bundeskartellamt untersagt den Erwerb des Geschäftsbereichs "Hörgeräte" der GN Store Nord A/S, Ballerup, Dänemark, durch die Phonak Holding AG, Stäfa, Schweiz
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes führt der Erwerb von GN ReSound zur Entstehung einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung von Siemens, Phonak und Oticon

(13.04.07) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Geschäftsbereichs "Hörgeräte" der GN Store Nord A/S, Ballerup, Dänemark, durch die Phonak Holding AG, Stäfa, Schweiz, untersagt. Die zu übernehmenden Gesellschaften sind als GN ReSound im Markt bekannt. Phonak ist neben Siemens und dem dänischen Unternehmen William Demant/Oticon einer der weltweit führenden Hörgerätehersteller. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den deutschen Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Hörgeräten.

Deutschland ist - gemessen an den Umsatzerlösen - hinter den USA der weltweit zweitgrößte Hörgerätemarkt. Auf diesem Markt verfügen Siemens, Phonak und Oticon in Deutschland schon heute über einen gemeinsamen Marktanteil von über 80 Prozent und verfügen damit über Marktanteilsabstände zu den nachfolgenden Wettbewerbern GN ReSound und Widex von über 70 Prozent.

Nach Auffassung des Bundeskartellamtes führt der Erwerb von GN ReSound zur Entstehung einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung von Siemens, Phonak und Oticon (sog. "Oligopol"). Schon heute sind diese Unternehmen durch eine Reihe von Geschäftsbeziehungen miteinander verflochten und kooperieren bei Grundlagenpatenten und anwendungsspezifischen Technologien. Über den ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektrotechnikindustrie e.V - haben die Hörgerätehersteller ein umfassendes Marktinformationssystem installiert. Die stabilen Nachfrage- und Angebotsbedingungen, die nahezu flächendeckende Listung aller Oligopolisten bei den nachfragenden Hörgeräte-Akustikern sowie die Transparenz über den Zeitpunkt von Produktneueinführungen begünstigen schon heute ein Parallelverhalten der Oligopolisten. Der Innovationswettbewerb ist schon jetzt eingeschränkt.

Die von Siemens, Phonak und Oticon gegenüber dem Hörgeräte-Akustikhandel geforderten Durchschnittspreise für Hörgeräte unterscheiden sich nicht wesentlich. Gegen ein Oligopol spricht auch nicht, dass es im Markt in den vergangenen Jahren zu Marktanteilsveränderungen kam, da diese Veränderungen im Wesentlichen zu Lasten der Außenseiter gingen. Der schon jetzt abgeschwächte Wettbewerb im Oligopol wird nach dem Zusammenschluss nicht mehr wesentlich sein. Der gemeinsame Marktanteil würde sich auf etwa 90 Prozent erhöhen. Die Übernahme des Technologie- und Produktionspotentials von GN ReSound und die gesellschaftsrechtliche Absicherung der Führungsrolle des Oligopols bei Grundlagentechnologien würden die noch am Markt verbliebenen Wettbewerbspotentiale beseitigen. Die Transparenz über Preissetzung und Produktneueinführungen würde weiter erhöht.

Das Oligopol könnte Wettbewerb noch wirkungsvoller als vor dem Zusammenschluss abwehren. Es wäre zu erwarten, dass die hohen Gewinne, die im Hörgerätemarkt erzielt werden, noch weiter ansteigen würden. Der Zusammenschluss würde den Innovations- und Preiswettbewerb weiter abschwächen, was letztlich zu Lasten der Verbraucher ginge. Phonak hatte im Laufe des Verfahrens Auflagenvorschlägen gemacht, um eine kartellrechtliche Freigabe zu erreichen. Diese Zusagen betrafen zum einen die Beteiligung am ZVEI-Meldesystem und die Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Bereich der Grundlagenpatente sowie den Austausch anwendungsspezifischer Technologien. Zum anderen hatten die beteiligten Unternehmen eine Veräußerungszusage vorgelegt.

Die Zusagen hätten zwar zu einer tendenziellen Verbesserung der Wettbewerbssituation im Hörgerätemarkt geführt, sie waren aber in der Gesamtbetrachtung bei weitem nicht ausreichend, um die negativen Wirkungen des Zusammenschlussvorhabens auszugleichen. Sie hätten weder den Technologieaustausch zwischen den Oligopolisten beseitigt noch die starke Marktstellung der Oligopolisten und die Asymmetrie der Markttransparenz gegenüber den nachfragenden Hörgeräteakustikern und den Endkunden abgemildert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine öffentliche Version der Entscheidung kann in den nächsten Tagen auf der Internet-Seite des Bundeskartellamtes abgerufen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen