Produktinformationsblatt für Geldanlagen
Dr. Beate Merk fordert Verbesserungen am Gesetzentwurf: "Beipackzettel für Geldanlagen braucht klare Vorgaben"
"Zu große Spielräume bei der Gestaltung der Informationsblätter"
(17.05.10) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßt, dass die Deutsche Bundesregierung das Produktinformationsblatt für Geldanlagen nun offenbar per Gesetz einführen will. Der veröffentlichte Gesetzentwurf muss aber nach Ansicht Merks noch einigen Schliff bekommen.
Merk sagte: "Der Gesetzentwurf lässt zu große Spielräume bei der Gestaltung der Informationsblätter. Den Unternehmen steht es beispielsweise frei, ob sie eine Risikoeinstufung nach Zahlenwerten vornehmen oder ob sie Kursschwankungen der Vergangenheit in das zweiseitige Informationsblatt aufnehmen."
"Von einheitlichen Standards wird man in Deutschland weit entfernt bleiben, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht konkretisiert werden", sagte Merk. "Der Verbraucher wird nach wie vor nicht in der Lage sein, verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können. Denn jeder Anbieter kann sein eigenes Informationsblatt entwerfen, solange er nur die Begrenzung auf zwei DIN A4-Seiten einhält und die geforderten Mindestinformationen gibt."
Kritisch äußerte sich Merk auch zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, auf das Produktinformationsblatt zu verzichten. "Das Informationsblatt sollte eine unverzichtbare Informationsquelle sowohl für den Anleger wie auch seinen Berater sein." (Bayerische Justizministerium: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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