Rückgabe von Elektroschrott vereinfachen


Elektronikgerätegesetz: Verbraucher sollen ihre Altgeräte künftig nur beim Handel abgeben können, wenn dieser mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche umfasst
Gesetzesentwurf unzureichend, wenn es darum geht, Elektro- und Elektronikgeräte länger nutzen zu können

(30.03.15) - Ob Handy, Computer oder Fernseher: Immer schneller kommen neue Geräte auf den Markt – und Verbraucher greifen zu. Damit wächst auch der Berg an Elektroschrott. Das Recycling wird wichtiger. "Es muss für Verbraucher einfacher werden, alte Geräte abzugeben, egal ob im Geschäft um die Ecke oder beim Onlinehändler", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Sammlung alter Geräte soll durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) geregelt werden, das am 11. März 2015 im Kabinett Thema ist.

Der Entwurf des Bundesumweltministeriums geht aus Sicht des vzbv allerdings nicht weit genug. So sollen Verbraucher ihre ausgedienten Geräte künftig nur beim Handel abgeben können, wenn dieser mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche umfasst. In vielen anderen europäischen Ländern ist die Rückgabe wesentlich einfacher: Die Verbraucher können dort ihre alten Geräte bei jedem Elektrogeschäft abgeben, wenn sie ein neues kaufen. Der vzbv fordert eine vergleichbare Lösung für Deutschland, zumindest aber die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen. Demnach können alte Geräte beim Kauf eines neuen vergleichbaren Gerätes in jedem Elektrogeschäft und kleine Altgeräte wie Rasierapparate oder elektrische Zahnbürsten jederzeit im Handel mit mehr als 400 Quadratmetern kostenlos abgegeben werden.

Auch der Onlinehandel muss aus Sicht des vzbv zwingend eingebunden werden. Schließlich gehen mittlerweile etwa 20 Prozent am Gesamtumsatz bei klassischen Consumer Electronics (ohne Informations- und Kommunikationstechnologie) in Deutschland auf den Onlinevertrieb zurück.

Lebensdauer von Elektrogeräten erhöhen
Unzureichend sei der Gesetzesentwurf, wenn es darum geht, Ressourcen zu schonen, zum Beispiel indem Elektro- und Elektronikgeräte länger genutzt werden. Bei der Produktentwicklung müssten die für die Lebensdauer relevanten Anforderungen wie Reparaturfähigkeit oder Nachrüstbarkeit sowie auch das Entsorgungskonzept im ElektroG stärker berücksichtigt werden. Der vzbv fordert, dass Verbraucher insbesondere Batterien und Akkumulatoren in mobilen Elektronikgeräten selbst austauschen können.

Auch die Information der Verbraucher zu Risiken beim Umgang mit ausgedienten Geräten hält der vzbv nicht für ausreichend. Die Politik müsse bessere Informationen rund um die in den Elektro- und Elektronikgeräten enthaltenen Schadstoffe, aber auch rund um das Thema Datenschutz schaffen. (vzbv: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen