Bitkom und ZVEI: Elektrogerätegesetz muss nachgebessert werden Die vermeintlich bürgerfreundlichere Rücknahme durch den Handel führt nach Einschätzung der Hersteller nicht zu einer Steigerung der Sammelmenge, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege
(30.03.15) - Die Branchenverbände Bitkom und ZVEI begrüßen den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) grundsätzlich, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Auf Grundlage des ElektroG können Verbraucher seit März 2006 bundesweit kostenlos ihre Elektronikaltgeräte zurückgeben. Die Novelle soll die Vorgaben einer EU-Richtlinie umsetzen, wonach die Sammelmenge erhöht werden soll. Dem Entwurf zufolge wird künftig auch der Handel bei der Rücknahme der Altgeräte in die Pflicht genommen. Zudem sollen illegale Sammel- und Wiederverwertungswege eingedämmt werden.
Anstatt die Verantwortung für die Altgeräte-Rücknahme auf Kommunen und Hersteller zu fokussieren, setzt der Gesetzesentwurf auf eine möglichst große Vielfalt von Akteuren. Die vermeintlich bürgerfreundlichere Rücknahme durch den Handel führt nach Einschätzung der Hersteller nicht zu einer Steigerung der Sammelmenge, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege. Eine kleinteiligere Transportkette mit geringen Mengen wirke sich außerdem negativ auf die CO2-Bilanz aus.
Das bisherige Modell der Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland ist aus Sicht der Branchenverbände ein großer Erfolg. Die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten stellen seit dem 24. März 2006 sicher, dass gefüllte Sammelbehälter bei den Kommunen abgeholt und die Altgeräte einer sachgerechten Verwertung zugeführt werden. Dies, verbunden mit einem Maximum an Wettbewerb sowohl zwischen den verpflichteten Herstellern als auch den beauftragten Entsorgungsunternehmen, habe sich bewährt. Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register stelle sicher, dass alle beteiligten Hersteller ihre Verpflichtungen erfüllen. (Bitkom: ra)
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen