Umfangreiche und teure Dokumentation


Mindestlohn: Haftung des Auftraggebers verursacht große Kettenbrief-Aktion in Deutschland
Softwarehersteller Sage kritisiert die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes

(27.03.15) - Das Mindestlohngesetz zieht auch zwei Monate nach Inkrafttreten neue, weitreichende Konsequenzen nach sich. Jetzt meldet sich einer der führenden Hersteller betriebswirtschaftlicher Software und die Nummer zwei im Markt für Lohnsoftware, Sage Software, zu Wort. Das Softwarehaus macht auf eine derzeit stattfindende Kettenbrief-Aktion aufmerksam – ausgelöst durch die im Gesetz beschriebene "Haftung des Auftraggebers". Sage CFO Dr. Thomas Scholtis warnt vor einem drohenden Dokumentationswahn, belasteten Kundenbeziehungen und dem hohen bürokratischen Aufwand, den dieser Passus im Gesetz verursacht.

"Ich möchte nicht das Gesetz an sich kritisieren", stellt Scholtis vorneweg klar. "Aber eine kleine Passage in dem Gesetz löst gerade immense wirtschaftliche Folgen aus", warnt er. Hintergrund: Im Gesetz heißt es, dass Unternehmer sicherstellen müssen, dass Dienstleister und Subunternehmer Mindestlohn zahlen. Aufgrund des weiten Wortlauts ist aber leider nicht klar, was den Gerichten und Behörden in Zukunft reicht, um zu belegen, dass man nichts davon wusste und wissen konnte, wenn ein Vertragspartner gegen das Gesetz verstößt. "Auch bei uns melden sich die ersten aus diesem Grund verunsicherten Unternehmen", berichtet Markus Kleffner, Arbeitsrechtexperte von Kleffner Rechtsanwälte. "Es war zu erwarten, dass viele Unternehmen erst später wach und sich der Konsequenzen bewusst werden."

Belastete Kundenbeziehungen
"Die meisten Rechtsbeistände raten zu größtmöglichen Vorsichtsmaßnahmen, um sich als Unternehmen abzusichern", weiß Sage Syndicus-Anwalt Nicolas Hamers. Er beschäftigt sich mit den aktuellen Anfragen im Softwarehaus. "Da ist eine Welle losgetreten worden, die wertvolle Ressourcen binden wird, die damit der Wertschöpfung entzogen werden. Denn Auftraggeber verlangen jetzt nicht nur eine umfangreiche und teure Dokumentation der Arbeitszeiten und Löhne, sondern auch eine regelmäßige Prüfung. Unsere Kunden möchten uns regelmäßig prüfen, Sage soll sich selbst regelmäßig prüfen und ihre Dienstleister. Es ist zu erwarten, dass die entstehenden Kosten auf Produkte und Dienstleistungen umgelegt werden", führt Hamers aus.

Konflikte sind programmiert
Was diese Forderungen nach Vertragsänderungen, Dokumentation und Audits für die Kundenbeziehungen bedeuten kann, erläutert der Jurist anhand eines Beispiels: "Ein großer Konzern beispielsweise aus der Automobilbranche will jetzt jegliches Haftungsrisiko ausschließen. Also legt er all seinen Dienstleistern weitreichende Vertragsänderungen vor – inklusive Sonderkündigungsrecht, wenn sie diese verletzen. Der wirtschaftlich abhängige Dienstleister kann nicht anders, als diese zu unterzeichnen. Um den Vertrag nicht zu verletzten und seine Existenz nicht zu gefährden, muss er diese Vertragsänderungen an seine Subunternehmer weiter reichen und dort die geforderten Audits durchführen. Der Kettenbrief startet und damit auch die Auseinandersetzungen, denn spätestens wenn der Kettenbrief wieder einen Konzern in der Kette der Zulieferer erreicht, wird er nicht so leicht unterzeichnet."

Software-Hersteller schlägt Alarm
Diese Misere kritisiert auch Scholtis: "Ich fürchte hier läuft gerade eine riesige Kettenbrief-Aktion. Jedes Unternehmen will sich absichern, dass der Dienstleister Mindestlohn zahlt. Eine schriftliche Zusicherung reicht vielen nicht. Aus Unternehmenssicht ist es nicht akzeptabel, wie viele Ressourcen dieses Gesetz bereits bindet. Noch schlimmer wird es, wenn sich alle dem Druck der Unsicherheit beugen und einen teuren Dokumentationswahn auslösen. Die Politik hat die Unternehmer mit dem Thema allein gelassen. Es besteht dringender Handlungsbedarf." (Sage Software: ra)

Sage Software: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen