Kriterien für eine Reform des Urheberrechts


Verbraucherzentrale Bundesverband will eine explizite Verankerung der Nutzerinteressen als schutzwürdigem Ziel im
Urheberrecht
Urheberschutz und Verbraucherschutz in Einklang bringen - Balance zwischen den Interessen der Urheber, Rechteinhaber und Nutzer

(20.05.11) - Eine auch vom Nutzer aus gedachte Reform des Urheberrechts fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ziel müsse eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Urheber, Rechteinhaber und Nutzer sein. "Die zurückliegenden Novellen des Urheberrechtes sind zu Lasten der Verbraucher gegangen und haben eher zur Verwirrung statt zu mehr Klarheit beigetragen", bilanziert Cornelia Tausch, Leiterin des vzbv-Fachbereichs Wirtschaft und Internationales.

Anhaltspunkte, wie eine für alle Seiten zufriedenstellende Neuordnung des Urheberrechts aussehen könnte, liefert ein vom Büro für informationsrechtliche Expertise im Auftrag des vzbv verfasstes Rechtsgutachten. Es unterbreitet konkrete Vorschläge zur Lösung der aus Nutzersicht drängendsten urheberrechtlichen Probleme. Dazu zählen unter anderem die Unterbindung von Privatkopien, das Verbot zur Weiterveräußerung digitaler Werke oder die Abmahngebühren bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Tauschbörsen. Gutachter Dr. Till Kreutzer sagt: "Die digitale Welt birgt große Chancen für das kreative Schaffen und dessen Verbreitung, die es zugunsten aller Beteiligten zu nutzen gilt." Voraussetzung dafür sei ein die Interessen verbindendes Urheberrecht.

Positionspapier: Die Bedürfnisse der Nutzer berücksichtigen
In einem aktuellen Positionspapier schreibt der vzbv: "Das Urheberrecht und die Interessen der Urheber sind als Motor für die Kreativwirtschaft und damit die kulturelle Vielfalt essentiell. Sie müssen gesichert und gefördert werden - gleichzeitig ist es aber zwingend erforderlich, die Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen." Neben einer expliziten Verankerung der Nutzerinteressen als schutzwürdigem Ziel im Urheberrecht setzt sich der vzbv für ein Recht auf Privatkopie sowie ein Recht zum Weiterverkauf digitaler Inhalte ein.

"Warum wird ein Buch rechtlich anders behandelt als ein eBook?", fragt vzbv-Telekommunikationsexpertin Lina Ehrig. Als weiteren Punkt fordert der vzbv die Begrenzung der Abmahnkosten. "Verirrt sich ein Kind in eine Tauschbörse, kann ein Musik-Download die Eltern rasch mehrere Tausend Euro kosten", so Ehrig. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen