"Klagen der Netzbetreiber nicht nachvollziehbar"


Renditen für Strom- und Gasnetze sind mehr als ausreichend
Bundesverband Neue Energiewirtschaft und vzbv: Klagen von Netzbetreibern nicht nachvollziehbar



Strom- und Gasnetzbetreiber wehren sich gegen die von der Bundesnetzagentur im Jahr 2016 festgelegte Höhe der Zinssätze, mit denen die Unternehmen ihr eingesetztes Kapital verzinsen dürfen. Aus Sicht des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist das von der Bundesnetzagentur festgelegte Zinsniveau aber mehr als ausreichend, um die Modernisierung der Energienetze sicherzustellen. Die Rechnung für die hohen Renditen zahlten die Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Großteil der Strom- und Gasnetzbetreiber hat gegen die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Zinssätze geklagt.

Zum Hintergrund: Die Eigenkapitalzinssätze werden jeweils für fünf Jahre von der Bundesnetzagentur festgelegt, sollen die marktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicherstellen und den Anreiz schaffen für notwendige Investitionen in die Strom- und Gasnetze. Diese Zinssätze bilden sich in den Netzentgelten ab, die alle Energiekunden zahlen. Die Bundesnetzagentur hatte das Zinsniveau im Oktober 2016 auf 6,91 Prozent für Neuanlagen (für Altanlagen 5,12 Prozent) vor Steuern für den Zeitraum von 2019 bis 2023 für Stromnetzbetreiber bzw. von 2018 bis 2022 für Gasnetzbetreiber gesenkt. Grundlage dafür war ein behördliches Gutachten, das unter anderem das seit Jahren sinkende Zinsniveau an den Kapitalmärkten berücksichtigte. Gegen die Entscheidung haben rund 1.100 der rund 1.600 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland geklagt.

Netzentgelte sind größter Teil auf privater Stromrechnung
"Die Klagen der Netzbetreiber sind nicht nachvollziehbar. Für Investoren sind Anlagen in Energienetze beim vorgesehenen Zinsniveau mehr als attraktiv, zumal es sich um ein Monopolgeschäft mit geringem Risiko handelt", betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Zum Vergleich: Die Zinssätze für risikoarme oder sehr risikoschwache Anlagealternativen sind nahezu auf Null gefallen bzw. negativ.

Eine vom bne mit beauftragte Studie der Universität Lüneburg aus dem Jahr 2016 kommt zu dem Schluss, dass Investitionen in die Energieinfrastruktur auch bei Garantiezinsen unter 6,91 Prozent attraktiv wären. "Es kann also keine Rede davon sein, dass die im Zuge der Energiewende notwendige Modernisierung der Netze angesichts der leicht abgesenkten Eigenkapitalzinsen auf der Kippe stehen", betont Busch.

"Schon heute machen die Netzentgelte den größten Teil auf der privaten Stromrechnung aus. Die Bundesnetzagentur hat 2016 die Möglichkeit nicht genutzt, die hohen Gewinne der Netzbetreiber auf ein angemessenes Niveau zu senken und damit die privaten Verbraucher fair zu entlasten", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Insgesamt liegen die jährlich von allen Energiekunden gezahlten Stromnetzkosten bei rund 20 Milliarden Euro. Dabei ist für die Öffentlichkeit weiter nicht nachvollziehbar, wie die Verteilnetzbetreiber mit den Entgelten umgehen, da sie sich weigern, entsprechende Angaben zu veröffentlichen. "Hohe Renditen zu fordern, aber nicht für Transparenz zu sorgen, das passt nicht zusammen", so Müller.

Wettbewerb im Energiegeschäft verzerrt
Die hohen Gewinne der Netzbetreiber verzerren den Wettbewerb im Energiegeschäft. Aufgrund der unzureichenden Trennung der Geschäftsfelder Netz und Vertrieb können integrierte Energieversorger Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre wettbewerblichen Geschäftsbereiche nutzbar machen. "Durch diese Quersubventionierung können Sie andere Unternehmen aus dem Markt drängen. Dies schadet dem Wettbewerb und erhöht die Kosten für alle", so Busch. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 23.02.18

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen