Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle


Verbraucherzentrale Bundesverband: Ob Smiley oder Farb-Balken - Kontrollergebnisse gehören an die Eingangstür
"Die Politik kann nicht einerseits den mündigen Verbraucher als Leitbild vor sich hertragen und ihnen andererseits den Zugang zu wesentlichen Informationen verwehren"

(08.04.11) - Nach dem Debakel der auch an Deutschland gescheiterten EU-Kennzeichnung für Klon-Fleisch und Nano-Lebensmittel müssen Bund und Länder jetzt beim Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und dem Smiley Farbe bekennen. Im Vorfeld der Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein klares Signal für mehr Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle.

"Die Politik kann nicht einerseits den mündigen Verbraucher als Leitbild vor sich hertragen und ihnen andererseits den Zugang zu wesentlichen Informationen verwehren", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die rasche Nachbesserung des VIG sowie die zügige Einführung eines bundesweit verbindlichen Labels für Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe sei jetzt der Lackmustest von Bund und Ländern, wie ernst sie es mit der Transparenz meinen.

Die LAV diskutierte einen konkreten, von der Arbeitsgruppe zur Transparenz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung erarbeiteten Vorschlag für ein Symbol zur Kennzeichnung von Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben. "Es ist ein Kompromiss, aber kein schlechter", meint Billen zu dem Vorschlag der Arbeitsgruppe. Dieser sieht anstelle einer Smiley-Kennzeichnung ein grün-gelb-rotes Balken-Symbol vor. Dabei steht Grün für "Anforderungen erfüllt", Gelb für "Anforderungen teilweise erfüllt" und Rot für "Anforderungen unzureichend erfüllt." Die Ergebnisse sollen zunächst in Gastronomie-Betrieben gut sichtbar in der Näher der Eingangstüre oder neben der Speisekarte angebracht werden. In der Folge soll das Symbol auch bei den weiteren Lebensmittelunternehmen eingeführt werden.

Die Verbraucher wollen es, der Lebensmittelüberwachung hilft es
Nach Ansicht des vzbv schafft das Instrument die Voraussetzung für einen Qualitätswettbewerb. "Damit profitieren nicht länger die schwarzen Schafe von der Intransparenz, sondern die guten Betriebe von der Transparenz", meint Gerd Billen und weiter: "Das Instrument muss die Bewertung nach bundeseinheitlichen Maßstäben ermöglichen, verbindlich eingeführt werden, alle Kontrollergebnisse abbilden und alle Betriebe erfassen, die Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen". Ergebnisse über Unternehmen ohne Publikumsverkehr sollten auf der Internetseite des Unternehmens nachlesbar sein.

Die Verbraucher wollen es, der Lebensmittelüberwachung hilft es - daher müssen Bund und Länder es jetzt zügig einführen. "Die Wirtschaft muss ihren Widerstand gegen mehr Transparenz endlich aufgeben", fordert Billen. Eine Befragung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte im April 2010 ergeben, dass 70 Prozent der Befragten eine optische Kennzeichnungspflicht für Gaststätten ausdrücklich wünschen, die Transparenz über die Ergebnisse der amtlichen Hygieneprüfung schafft. Nach dem mehrheitlichen Wunsch der Verbraucher sollten diese Informationen sowohl über die positiven wie auch über die negativen Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung informieren. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen